POL-ME: Enkeltrick: 89-jährige Erkratherin um hohe Summe Bargeld betrogen - Erkrath - 2010082
Mettmann (ots)
Am Mittwoch (14. Oktober 2020) haben bislang noch unbekannte Trickbetrüger mit der Masche des so genannten "Enkeltricks" eine 89-jährige Erkratherin im Ortsteil Unterfeldhaus um eine hohe Summe Bargeld betrogen. Die Polizei hat Ermittlungen eingeleitet, bittet um Zeugenhinweise und nimmt diesen Vorfall noch einmal zum Anlass, um eindringlich vor der Masche des "Enkeltricks" zu warnen.
Das war passiert:
Gegen 13:30 Uhr klingelte das Telefon der Erkratherin. Als die Seniorin abhob, meldete sich ein Mann, der sich als ihr Sohn ausgab. Der Anrufer gab an, gerade einen schweren Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei der eine andere Person zu Schaden gekommen sei. Er befinde sich nun in Polizeigewahrsam und bräuchte 20.000 Euro, um die Kaution zu bezahlen, andernfalls müsse er umgehend ins Gefängnis.
Durch geschickte Gesprächsführung schaffte es der Anrufer, die 89-Jährige derart unter Druck zu setzen, dass diese tatsächlich eine hohe Summe Bargeld in ihrem Haus zusammensuchte. Sie packte das Geld in eine Tüte und übergab diese gegen 18 Uhr einer Abholerin, welche anschließend die Örtlichkeit in unbekannte Richtung verließ.
Als die 89-Jährige am Mittwochabend dann Kontakt zu ihrem echten Sohn hatte, flog der Schwindel auf und wurde bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Aufgrund der Beschreibungen durch die 89-Jährige sowie einer Nachbarin liegt der Polizei die folgende übereinstimmende Personenbeschreibung der Abholerin vor:
- weiblich - auffallend klein, etwa 1,55 Meter bis 1,60 Meter groß - lange, dunkle, glatte Haare, zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden - hatte eine gebräunte Hautfarbe - trug eine Kappe und möglicherweise Handschuhe - hatte dunkle Kleidung an - zu dem Alter der Frau liegen unterschiedliche Aussagen vor: Die Geschädigte beschrieb die Frau als etwa 40 bis 45 Jahre alt. Die Nachbarin gab an, das Alter der Abholerin auf etwa 27 bis 30 Jahre zu schätzen.
Die Polizei fragt:
Wer hat am Mittwoch verdächtige Beobachtungen im Bereich Erkrath-Unterfeldhaus gemacht oder kennt jemanden, auf den die Beschreibung der Abholerin passt? Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Erkrath jederzeit unter der Rufnummer 02104 9480-6450 entgegen.
Diesen Vorfall nimmt die Polizei noch einmal zum Anlass, um eindringlich vor der Masche der Trickbetrüger zu warnen, die sich am Telefon als vermeintliche Angehörige meist hochbetagter Bürgerinnen und Bürger ausgeben.
Beim so genannten "Enkeltrick" benutzen die kriminellen Anrufer variierende Legenden und Maschen für ihre Betrugshandlungen. Mal melden sie sich am Telefon als vermeintliche Familienangehörige, Freunde oder Bekannte der Angerufenen und täuschen analog zum sogenannten "Enkeltrick" eine akute, meist finanzielle Notlage vor, aus denen die Angerufenen durch Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen möglichst schnell heraushelfen sollen.
In allen Fällen haben es die betrügerischen Anrufer gezielt auf die Finanzen und Wertgegenstände der Angerufenen abgesehen. Sobald sich Angerufene zur Hilfe für den "notleidenden Angehörigen" bereit erklären, wird ein Bote angekündigt, der sich nur wenig später persönlich meldet, dabei oft mit einem am Telefon zuvor vereinbarten Kennwort ausweist und das Geld oder andere Werte der betrogenen Opfer abholt.
Zur Prävention gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann kreisweit erneut folgende Hinweise und Tipps zum Schutz vor Betrügern:
- Seien Sie am Telefon aufmerksam und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! - Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Nur so werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich! - Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte, Bekannte oder Amtsträger ausgeben, die Sie nicht zweifelsfrei als solche erkennen. - Legen Sie sofort auf, wenn Sie der Anrufer nach persönlichen Daten und Ihren finanziellen Verhältnissen fragt, z.B. ob Sie Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände im Haus haben. - Halten Sie nach finanziellen Forderungen unbedingt Rücksprache mit anderen Familienmitgliedern. Rufen Sie Ihre(n) Verwandte(n), Bekannte(n) oder angeblich beteiligte Ämter und Dienststellen unter der Telefonnummer zurück, die Sie auch bei eigenveranlassten Gesprächen üblicher Weise wählen und besprechen Sie die Angelegenheit noch einmal.
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