Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel
POL-KS: Polizei warnt: Betrüger ködern für Geldwäsche in Online-Plattformen mit Jobangeboten; immer mehr Fälle in Nordhessen
Kassel (ots)
Die Polizei warnt vor einer kriminellen Masche, die derzeit auch in Nordhessen verstärkt auftritt: International operierende Betrügerbanden ködern Jobsuchende auf Online-Plattformen, beispielsweise bekannte Kleinanzeigenmärkte, mit der Aussicht auf einen lukrativen Nebenverdienst mit einem Heimarbeitsplatz. Letztlich ist ihr Ziel aber, über Konten, die von dem Geköderten eröffnet werden müssen, Geld ins Ausland zu transferieren. Wer ein solches Angebot annimmt kann zum Finanzagenten für Betrüger werden und sich selbst strafbar machen.
Wie die Ermittler des Zentralkommissariats 50 des Polizeipräsidiums Nordhessen, die für Internetkriminalität und derartige Delikte zuständig sind, berichten, läuft die Masche in der Regel wie folgt ab: Ein Interessent meldet sich auf die von den Betrügern geschaltete Anzeige und wird dann aufgefordert, zur Erfüllung des Arbeitsvertrages ein Konto bei einer Direktbank einzurichten. Hierzu wird ihm das Video-Identverfahren empfohlen. Nach Einrichten des Kontos werden von den Tätern Geldbeträge auf das Konto transferiert, die das Opfer auf verschiedenen Wegen weiter zu transferieren hat. Der Transfer auf ausländische Konten wird oftmals via Western Union oder via Bitcoin gefordert. Wie sich später herausstellt, stammen die Beträge aus unterschiedlichen Betrugstaten. Die Täter sind sogar so dreist und verlangen in Einzelfällen die Übermittlung der Zugangsdaten zum zuvor eingerichteten Konto, so dass sie die Überweisungen selbst veranlassen können.
Masche auch mit Suche nach Produkttestern
Eine andere Methode ist das Anwerben als sogenannter Produkttester. Es soll dann zum Beispiel der Service von Onlinebanken getestet werden und zu diesem Zweck die Anlage eines Onlinekontos erfolgen. Zugriff auf dieses Konto haben später ebenfalls nur die Täter, die das Konto für ihre betrügerischen Handlungen nutzen.
Die Polizei warnt dringend dieser Masche und derartigen Aktivitäten. Die Ermittler weisen zudem auf die Strafbarkeit der Geldwäsche nach § 261 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) hin, wonach derartige Finanzagententätigkeiten auch strafbar sind, wenn sie leichtfertig begangen werden. Sofern bereits ein Konto eingerichtet wurde, empfiehlt die Polizei, sich umgehend mit der Bank in Verbindung zu setzen.
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