Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel
POL-KS: Vorläufige Festnahme nach Andeutung in sozialen Netzwerken zu möglicher Gewaltaktion auf Kasseler Weihnachtsmarkt: Ernst zu nehmende Gefahr bestand zu keiner Zeit
Kassel (ots)
Kassel / Duisburg: Am Samstagnachmittag meldete sich ein Zeuge bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen, weil er in einem sozialen Netzwerk auf eine Äußerung eines anderen Nutzers aufmerksam geworden war, bei der dieser eine Gewaltaktion auf dem Kasseler Weihnachtsmarkt angedeutet haben soll. Die Kollegen aus Nordrhein-Westfalen informierten umgehend das Polizeipräsidium Nordhessen über diese Mitteilung. Sofort wurden intensive Ermittlungen zu dem Urheber dieser Äußerung eingeleitet. Wenngleich nach erster Bewertung die Ankündigung keinerlei Ernsthaftigkeit erkennen ließ, erhöhte die Kasseler Polizei zeitgleich vorsorglich die bereits bestehende Präsenz auf dem Weihnachtsmarkt.
Schnelle Entwarnung nach Festnahme durch intensive Ermittlungen
Die sofort eingeleiteten intensiven Ermittlungen führten dazu, dass die Person, welche im Internet die Drohung ausgesprochen haben soll noch im Laufe der Nacht identifiziert und vorläufig festgenommen werden konnte. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Duisburg durchsuchten die Beamten zudem die Wohnung des 30-jährigen Mannes aus Duisburg. Hinweise auf eine politische Motivation des Tatverdächtigen liegen derzeit nicht vor. Nach den weiteren Ermittlungen und Durchsuchungsmaßnahmen, bei denen keine Gegenstände gefunden wurden, die eine Ernsthaftigkeit der Andeutung in irgendeiner Form belegen würden, geht die Kasseler Polizei weiterhin davon aus, dass von dieser Person zu keiner Zeit eine ernst zu nehmende Gefahr für den Weihnachtsmarkt in Kassel ausging.
Der 30-Jährige muss sich nun wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten verantworten. Die weiteren Ermittlungen werden bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft in Duisburg geführt und dauern an. Das Polizeipräsidium Nordhessen prüft zudem, ob dem Mann die Kosten für den verursachten Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.
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