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POL-ESW: Unseriöse Inkasso-Schreiben im Umlauf; Polizei warnt vor Betrugsmasche

Eschwege (ots)

Polizei Eschwege

Bei der Polizei in Eschwege sind am Montag zwei Fälle zur Anzeige gelangt, wonach Einwohner aus Meißner und Wanfried jeweils ein Schreiben von unseriösen Inkasso-Büros erhielten.

In den beiden Schreiben wurden die Adressaten jeweils aufgefordert, einen 3-stelligen Betrag für den angeblichen telefonischen Abschluss eines Dienstleistung-Vertrages mit "Eurowin24-Euro Jackpot 6/49" zu bezahlen. Tatsächlich hatten die Adressaten aber niemals einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Zum Glück waren die Betroffenen aber nicht weiter auf die Forderungen eingegangen, so dass es zu keinem finanziellen Schaden kam.

Die Ermittlungen wegen des versuchten Betruges in diesen beiden Fällen übernimmt jetzt das Kommissariat für Betrugsdelikte der Kriminalpolizei in Eschwege. Nach Rücksprache mit den dortigen Kollegen sind derartige Schreiben, die hin und wieder und dann meist mit veränderten Briefköpfen im Umlauf sind, als Betrugsmasche meist dadurch zu identifizieren, wenn das angegebene Inkassobüro eine Überweisung bzw. einen Geldtransfer auf ein Konto im Ausland vorsieht. Dies ist bei real existierenden, in Deutschland tatsächlich tätigen Inkasso-Büros, nicht der Fall.

In den beiden Fällen haben die in den Schreiben genannten Inkasso-Büros, "Ozcan Ma Forderungs AG" und "Franz HS Forderungs AG" eine Überweisung auf ein ausländisches Konto vorgesehen, so dass hier ein versuchter Betrug im Raum steht.

Bei Erhalt eines derartigen Schreibens rät die Polizei zu folgender Verhaltensweise:

   -Gehen Sie nicht auf finanzielle Forderungen ein, die Sie nicht 
zuordnen können.
   -Prüfen Sie den Inhalt von Inkassoschreiben oder 
Zahlungsaufforderungen genau.
   -Inkasso-Büros mit Sitz in Deutschland verwenden eine 
nachvollziehbare Bankverbindung im Inland; daher Vorsicht bei einer 
ausländischen Bankverbindung, diese deutet auf betrügerische 
Absichten hin.
   -Überprüfen Sie, ob Sie die Dienstleistungen, für die Sie bezahlen
sollen überhaupt in Anspruch genommen haben.
   -Lassen Sie sich von etwaigen Folgeschreiben, mit denen die 
unlauteren Inkassobüros Sie weiter unter Druck setzen wollen, nicht 
beeindrucken und geben Sie der Zahlungsforderung nicht nach.
   -Bedenken Sie dennoch, dass es trotz allem auch real existierende 
Inkasso-Büros in Deutschland gibt und eine Zahlungsaufforderung 
berechtigt sein kann.
   -Halten Sie bei finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen 
Rücksprache und holen Sie sich Rat.
   -Informieren Sie die Polizei, wenn Ihnen ein Schreiben verdächtig 
vorkommt und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Weitere Informationen und Präventionstipps erhalten Sie auch unter www.polizei-beratung.de

Polizeidirektion Werra-Meißner-Pressestelle-; PHK Först

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Werra-Meißner
Niederhoner Str. 44
37269 Eschwege
Pressestelle

Telefon: 05651/925-123
E-Mail: poea.werra.meissner@polizei-nordhessen.de

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