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POL-GE: Vier Tage Zwangspause für Großraumtransporter

POL-GE: Vier Tage Zwangspause für Großraumtransporter
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Gelsenkirchen (ots)

Vier Tage lang stand ein LKW stillgelegt auf einem Parkplatz an der Willy-Brandt-Allee, nachdem er am vergangenen Donnerstag, 11. November 2021, von der Polizei kontrolliert wurde. An diesem Tag, gegen 10 Uhr, fiel den Beamten der Großraumtransporter auf, weil dieser über die Kurt-Schumacher-Straße in Richtung Norden unterwegs war und damit das Durchfahrtverbot für LKW über 3,5 Tonnen missachtete. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte zudem fest, dass keinerlei Erlaubnis zur Durchführung eines Großraumtransportes vorlag. Darüber hinaus überschritt die Fahrzeughöhe mit Ladung die erlaubten vier Meter und der Anhänger war zu weit teleskopiert, das heißt ausgezogen, so dass auf der Ladefläche zu viel Spielraum für das aufgeladene Außengelände war. Folglich wurde dem 50-jährigen Fahrer die Weiterfahrt untersagt und der Großraumtransport auf einem Parkplatz an der Willy-Brandt-Allee abgestellt und das Fahrzeug stillgelegt. Als nächstes wurde ein Kran benötigt, der die Ladung anheben konnte, damit der Sattelanhänger wieder verkürzt werden konnte. Außerdem musste beim Kreis Recklinghausen eine neue Erlaubnis zur Durchführung des Großraumtransports eingeholt werden. Bis zur endgültigen Weiterfahrt heute Morgen, 15. November 2021, 9 Uhr, wurde der Sattelanhänger mit einer sogenannten "Königszapfensperre" versehen.

Dem Fahrer droht nun ein Bußgeld von etwa 150 Euro und ein Punkt in Flensburg, den Fahrzeughalter erwarten rund 300 Euro und ebenfalls ein Punkt. Darüber hinaus fiel das Fahrzeug vier Tage aus.

Die Polizei weist noch mal darauf hin, dass es verboten ist, Großraum- und Schwertransporte ohne Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung durchzuführen, wenn diese von den gesetzlichen Vorgaben, die die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO) vorgibt, abweichen. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Bußgelder und sofortige Stilllegung des Transportes mit möglichen Konsequenzen der Umladung vor Ort, was ebenfalls hohe Kosten nach sich zieht. Die Stilllegung wird bis zur Beseitigung aller festgestellten Verstöße aufrecht erhalten. Mit technischem Gerät wird die Stilllegung durchgesetzt. Verstöße werden von der Polizei Gelsenkirchen auch in Zukunft konsequent geahndet.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Stephan Knipp
Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de
https://gelsenkirchen.polizei.nrw

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