POL-SZ: Pressemitteilung des Polizeikommissariats Wolfenbüttel vom Montag, 27. Mai 2019:
Wolfenbüttel (ots)
Wolfenbüttel: ohne erforderlichen Führerschein unterwegs
Sonntag, 26.05.2019, gegen 19:00 Uhr
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle stellten Beamte der Polizei Wolfenbüttel fest, dass ein 67-jähriger Rollerfahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis mit seinem Leichtkraftroller auf der Campestraße am Sonntagabend unterwegs war. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, der Schlüssel sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
Schladen: Radfahrendes Kind bei Unfall leicht verletzt
Sonntag, 26.05.2019, gegen 16:00 Uhr
Am Sonntagnachmittag wurde ein 8-jähriges Kind, welches mit dem Fahrrad in Schladen auf dem Gehweg der Straße Damm in Richtung Harzstraße unterwegs war, bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt. Demnach übersah ein 57-jähriger Motorradfahrer vermutlich aus Unachtsamkeit das vorfahrtberechtigte Kind, so dass es zu einer Kollision zwischen Motorrad und Fahrrad kam. In der Folge stürzten beide Beteiligte zu Boden. Hierbei verletzte sich das Kind leicht. Am Fahrrad und am Motorrad entstand geringer Sachschaden.
Wolfenbüttel: Motorradfahrer und Sozia nach Sturz verletzt
Sonntag, 26.05.2019, gegen 18:05 Uhr
Vermutlich aufgrund eines Fahrfehlers stürzte ein 22-jähriger Motorradfahrer am frühen Sonntagabend mit seinem Krad beim Durchfahren des Kreisels an der Neindorfer Straße. Durch den Sturz verletzte sich der Fahrer leicht und seine mitfahrende 23-jährige Sozia schwer (keine Lebensgefahr). Sie mussten mit dem Rettungsdienst in das städtische Klinikum gebracht werden.
Wolfenbüttel: Autofahrer mit 1,37 Promille unterwegs
Sonntag, 26.05.2019, gegen 22:50 Uhr
Am Sonntag, gegen 22:50 Uhr, kontrollierte eine Streife der Polizei einen Autofahrer, der mit seinem Auto den Elmweg in Wolfenbüttel befuhr. Bei der Kontrolle stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Dieser Verdacht bestätigte sich auch in einem Alkoholtest. Der Wert Betrug 1,37 Promille. Eine Blutprobenentnahme, die Einleitung eines Strafverfahrens und die Sicherstellung des Führerscheines sowie die Untersagung der Weiterfahrt waren die Folgen.
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