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POL-LDK: Von Überladung, mangelnden Ruhezeiten, Rot-Grün-Schwächen und dem Drang das Handy, aber nicht den Gurt zu benutzen...
Dillenburg (ots)
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Haiger und Dillenburg: Von Überladung, mangelnden Ruhezeiten, Rot-Grün-Schwächen und dem Drang das Handy, aber nicht den Gurt zu benutzen
Verkehrskontrollen des Regionalen Verkehrsdienstes am Dienstag (14.01.2020) und Mittwoch (15.01.2020) brachten erneut reichlich Regelverstöße zutage. Unterstützt von Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei richteten die Verkehrsexperten ihren Fokus auf Lkw sowie auf die Regeltreue in Bezug auf Rotlicht, Ablenkung und Gurtpflicht.
Auf der B54, in Höhe der Anschlussstelle Haiger-Burbach der A45, nahmen die Polizisten Brummifahrer ins Visier. Von den 28 überprüften Lastern mussten 19 beanstandet werden. Zwei Holztransporter aus dem nordrheinwestfälischen Olpe waren mit bis zu 45 Tonnen deutlich überladen. Erst als Stämme bis zu dem erlaubten Gewicht von 40 Tonnen auf einen dritten Laster umgeladen worden waren, durften sie weiterfahren. Die durch die Überladung eingesparte Fahrt wird der Spedition durch die Bußgeldstelle im Rahmen des Verfallsverfahrens in Höhe von rund 2.200 Euro in Rechnung gestellt.
Weil er die Konzession einer anderen Spedition nutzte, um Transporte im gewerblichen Güterverkehr durchzuführen, wird es für einen Spediteur aus dem Lahn-Dill-Kreis richtig teuer: Die illegale Aktion wird ihn 2.000 Euro kosten. Den Spediteur, der ihm die Konzession zur Verfügung stellte, erwartet ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro.
Nicht schlecht staunten die Kontrolleure, als sie die elektronische Fahrerkarte eines Lkw-Fahrers auswerteten, der für eine in Dortmund ansässige Spedition unterwegs war. Nahezu jeden Tag unterschritt er die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten deutlich. In der Summe aller Verstöße kommt auf ihn ein Bußgeld in Höhe von 2.280 Euro zu. Die Strafe für den Spediteur wird von der Bußgeldbehörde in NRW berechnet.
Der in Polen lebende Fahrer eines Lasters musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro hinterlegen. Er fingerte während der Fahrt an seinem Mobiltelefon herum.
Die Kontrolle an der Kasseler Straße (B253) in Dillenburg richtete sich gegen Verkehrsteilnehmer, die es mit der Regeltreue in Bezug auf Rotlicht, Handy oder Sicherheitsgurte nicht so eng nehmen. Um die sogenannten Rotlichtverstöße gerichtsverwertbar zu dokumentieren, setzten die Ordnungshüter eine Videokamera ein. Insgesamt stoppten sie 11 Fahrzeugführer, die das Rotlicht missachteten. Für acht Fahrer werden ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt fällig. Weil die Rotlichtphase bereits länger als eine Sekunde andauerte, werden drei Autofahrer einen Monat auf ihren Führerschein verzichten müssen. Zudem kommen 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg auf die Rotlichtsünder zu. Sieben Fahrzeugführer konnten die Finger nicht von ihren Handys lassen und fünf Insassen legten den Sicherheitsgurt nicht an.
Zweimal mussten die Ordnungshüter bei einem Pkw-Fahrer aus dem nördlichen Kreisgebiet einschreiten. Zunächst hatte er das Rotlicht missachte und war über die Kreuzung gefahren, obwohl der Querverkehr bereits Grünlicht hatte. Nachdem die Polizisten die Kontrollmaßnahmen abgeschlossen hatten, fädelte er sich wieder in den Verkehr der Kasseler Straße ein und beschleunigte. In nur etwa 30 Meter Entfernung wartete an einer Einmündung die nächste Rotlichtphase auf ihn. Ohne seine Geschwindigkeit zu verringern, überquerte er trotz Rotlicht die Kreuzung. Eine Streife nahm die Verfolgung auf, stoppte ihn und machte ihn erneut auf den Verstoß aufmerksam. Der zweifache Rotlichtsünder gab an, abgelenkt gewesen zu sein. Die Verkehrsexperten werden das Fahrverhalten des Seniors an die Fahrererlaubnisbehörde melden und eine Fahrtauglichkeitsprüfung anregen.
Guido Rehr, Pressesprecher
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