POL-HI: Strafanzeigen gegen betrunkene Fahrradfahrer
Hildesheim (ots)
Nordstemmen und Hildesheim (clk.) Wer glaubt, sturztrunken mit dem Fahrrad fahren zu dürfen, der irrt. Genau wie bei anderen Verkehrsteilnehmern gelten hier klare gesetzliche Vorgaben, die im Falle eines Radfahrers schon erheblich höher liegen als für andere Verkehrsteilnehmer.
Das mußten sich gestern zwei Männer erklären lassen, die trotz erheblicher Alkoholisierung auf ihren Fahrrädern unterwegs waren.
Der erste Mann, ein 51-jähriger aus Nordstemmen, fiel einer Sarstedter Funkstreifenwagenbesatzung gestern um 14:30 Uhr durch seine schleppende und unsichere Fahrweise auf der Hauptstraße in Nordstemmen auf. Die beiden auf Streifenfahrt befindlichen Polizeibeamtinnen des Kommissariates Sarstedt nahmen deutlichen Alkoholgeruch war. Ein Alkoholtest erbrachte 2,1 Promille. Eine Richterin ordnete die Entnahme einer Blutprobe an, die von einem Arzt genommen wurde.
Um 21:30 Uhr ereilte einem 48-Jährigen Hildesheimer das gleiche Schicksal. Auch er traf auf zwei auf Streife befindliche Beamtinnen, die die Richthofenstraße in Hildesheim befuhren. Der Radfahrer war auf dem Bürgersteig unterwegs, Licht hatte er nicht eingeschaltet. Grund genug, ihn zu überprüfen. Der Mann hatte eine erhebliche "Standarte", was die Beamtinnen veranlasste, ihn in das Alko-Testgerät pusten zu lassen. Das Gerät zeigte "stolze" 3,03 Promille an. Dem 48-Jährigen wurde wenig später auf der Dienststelle in Hildesheim die Blutprobe entnommen.
Gegen beide Männer sind Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr gefertigt worden.
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