Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Mit frisiertem Roller ohne Fahrerlaubnis
Radfahrer mit 2,8 Promille
Hameln (ots)
(Holzminden) Einsatzbeamte des Polizeikommissariates Holzminden stoppten am Donnerstag, 25.10.2007, gegen 15 Uhr, einen 20jährigen Rollerfahrer, der zuvor im Lüchtringer Weg mit 50 km/h vor dem Einsatzfahrzeug der Polizei fuhr. Bei der Kontrolle stellte sich -wie von den Polizeibeamten schon vermutet-heraus, dass der Roller durch Ausbau eines technischen Bauteiles "frisiert" wurde. Zudem räumte der 20-Jährige gleich ein, nicht im Besitz des für den Roller erforderlichen Führerscheines zu sein. Die Polizei Holzminden ermittelt nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Bauartveränderung am Kleinkraftrad.
Rund vier Stunden später, gegen 19 Uhr, fiel den Beamten dann ein Radfahrer in der Sollingstraße auf, der in Höhe der Einmündung Liebigstraße mitten auf der Fahrbahn fuhr. Beim Absteigen fiel der 34jährige Radler dann beinahe vom Rad, da der Mann wie die Einsatzbeamten des Polizeikommissariates gleich feststellten deutlich unter Alkoholeinfluß stand. Ein Alkoholtest ergab ein Ergebnis von 2,8 Promille Atemalkoholgehalt. Die Polizei ermittelt nun wegen Trunkenheit im Verkehr. Aus diesem Grund wurde dem Radfahrer in der Wache der Polizei in der Allersheimer Straße eine Blutprobe entnommen. Auch wer unter alkoholisiert mit dem Rad fährt riskiert übrigens seinen Führerschein! Die Rechtsprechung hat die Grenze (unwiderlegbar) der sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrer bei 1,6 Promille festgelegt! Geldstrafe, Führerscheinentzug und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg können -wie auch beim Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss- die Folge sein!
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