Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Geschwindigkeitsmessung Bundsstraße 83 - Höhe "Lichtensruh": Mit 208 km/h gemessen - 47jährigem Kradfahrer drohen drei Monate Fahrverbot, 600,-- EUR Bußgeld und vier Strafpunkte -
Hameln (ots)
In diesem Fall nicht etwa ein sehr junger Kradfahrer, der seine 1100er Kawasaki zu diesen Fahrleistungen getrieben hat, sondern vielmehr ein durchaus sehr gestandener und erfahrener 47jähriger Kradfahrer, der bei einer Geschwindigkeitsmessung am gestrigen Abend auf der Bundesstraße 83 in der Gemarkung Bodenwerder, den Messbeamten "in die Lasermessung" fuhr. Das Ergebnis der gestrigen, abendlichen Messung liest sich relativ nüchtern im Messprotokoll der Beamten: Gemessene 208 km/h und damit nach Abzug von Toleranzwerten sage und schreibe 101 km/h vorwerfbar zu schnell. In den Abendstunden des gestrigen Tages hatten die Messbeamten der Polizeistation Bodenwerder die Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich "Lichtensruh" durchgeführt. Dem 47jährigen aus dem Landkreis Hildesheim, dessen leistungsgesteigerte Maschine mit ca. 150 PS immerhin eine Höchstgeschwindigkeit von angegebenen 270 km/h erreichen kann, erwartet nach dem Bußgeldkatalog nunmehr ein empfindliches Bußgeld in Höhe von 600,-- EUR und ein dreimonatiges Fahrverbot sowie vier Punkte in der "Verkehrssünderkartei" des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Zu schnell und unter Alkoholeinwirkung stehend unterwegs war darüber hinaus auch der Fahrer eines Klein-LKW, der mit 118 km/h an der selben Stelle gemessen wurde und sich anschließend einer Blutprobenentnahme unterziehen musste, da ein Alkotest immerhin 1,12 Promille ergeben hatte. Der 57jährige aus dem Raum Bodenwerder musste seinen Führerschein an Ort und Stelle abgeben und sein Fahrzeug stehen lassen. Eine zielgerichtete Kontrolle von ca. 150 Zweirädern am vergangenen Sonntag in Lauenförde auf der Würgasser Straße führte dazu, dass neben einigen Geschwindigkeitsverstößen an sechs der kontrollierten und überprüften Kräder festgestellt wurde, dass durch Veränderungen an der Auspuffanlage die Betriebserlaubnis jeweils erloschen war und dieses eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige nach sich ziehen wird.
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