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Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg

POL-NI: Gewährleistung und Schutz friedlicher Versammlungen, konsequentes Vorgehen gegen Straftäter und Störer Landkreis und Polizei bereiten sich auf Demonstrationswochenende in Bad Nenndorf vor

Nienburg (ots)

"Die Bescheide an die jeweiligen Versammlungsleiter sind verschickt", so die zuständige Dezernentin beim Landkreis Schaumburg, Ursula Müller-Krahtz zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der angekündigten Demonstrationen am zweiten Augustwochenende in Bad Nenndorf. Beim Landkreis Schaumburg sind für den 13. und 14. August vier Anmeldungen eingegangen, mit denen verschiedene versammlungsrechtliche Aktionen angekündigt werden. Gegen den sog. "Trauermarsch" mit Teilnehmern des rechtsextremistischen Spektrums am Samstag haben der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der VFL Bad Nenndorf sowie das Bürgerbüro Rodenberg entsprechende Gegenveranstaltungen angemeldet. Am Freitag findet, wie im Vorjahr, eine Straßenmalaktion in der Bahnhofstraße statt, die ebenfalls durch den DGB angemeldet wurde, und der sich viele andere Organisationen und Gruppierungen anschließen wollen. "Für ein Verbot des "Trauermarsches" fehlen einfach die Voraussetzungen," so Dezernentin Müller-Krahtz weiter, "Wir haben, wie schon im letzten Jahr, die Veranstaltungslage gemeinsam mit der Polizei aktuell bewertet und gründlich geprüft. Als Ergebnis mussten wir feststellen: keine rechtlich ausreichenden Gründe für ein Verbot!" Für den erneut angemeldeten Marsch zum Wincklerbad und für die Gegenveranstaltung gelten gleichermaßen strenge Auflagen. "Wir wollen damit den Schutz der Versammlungen sicherstellen und einen möglichst reibungslosen Veranstaltungsablauf in Bad Nenndorf gewährleisten", so Frank Kreykenbohm, Polizeiinspektionsleiter und Gesamteinsatzleiter. "Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist ein verfassungsmäßig geschütztes hohes Gut. In enger Absprache mit uns hat der Landkreis den Versammlungsleitern Auflagen erteilt, deren Einhaltung wir genauestens überwachen werden, um allen friedlichen Demonstrationsteilnehmern die Ausübung dieses Grundrechts zu ermöglichen", fasst Kreykenbohm die Entscheidung zusammen.

Auf der Grundlage der bewährten Einsatzkonzepte der vergangenen Jahre bereitet sich die Polizei intensiv auf den bevorstehenden Einsatz vor. Aufgrund der bisherigen Aufklärungsergebnisse rechnen Polizei und Versammlungsbehörde mit höheren Teilnehmerzahlen als 2009 und damit auch mit einem erhöhten Konfliktpotential. "Vor diesem Hintergrund werden wir jegliche Konfrontation zwischen rivalisierenden Gruppen unterbinden und konsequent gegen Straftäter und Störer vorgehen", so der Gesamteinsatzleiter. Durch umfangreiche Kontrollen, insbesondere im Vorfeld der Veranstaltungen sollen potentielle Gewalttäter frühzeitig erkannt werden, um sie gleich von der Teilnahme auszuschließen. Ein besonderes Augenmerk werden die Polizeibeamten dabei auch auf verbotene oder gefährliche Gegenstände legen. "Wesentliches Ziel hierbei ist es, frühzeitig Konfliktpotential zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen vom Veranstaltungsraum fernzuhalten", beschreibt Kreykenbohm die Einsatzleitlinie. "Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion über die Zulässigkeit von Blockaden zur Verhinderung von rechtsextremistischen Aufmärschen kann ich nur zur Zurückhaltung auffordern. Blockaden mit dem Ziel der Verhinderung von anderen versammlungsrechtlichen Aktionen sind Straftaten, die die Polizei verfolgen muss und verfolgen wird. Da gibt es keinen Ermessenspielraum", so der Einsatzleiter abschließend.

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Amalie-Thomas-Platz 1
31582 Nienburg

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