Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-STH: Erneut Betrugsversuch mit falschem Polizisten
Stadthagen (ots)
(BER)Gestern Nachmittag versuchte erneut ein Anrufer, eine 72-jährige Stadthägerin mit dem Hinweis, er sei von der Polizei, auszuspähen. Der Anrufer, ein "Thomas Schwarz" stellte sich der Seniorin als ein Polizeibeamter der Dienststelle in Stadthagen vor. Unnötig, an dieser Stelle zu erwähnen, dass sowohl der Name wie auch die Dienststelle gelogen waren. Der Anrufer erklärte der Dame, dass in Hannover eine Diebesbande festgenommen worden sei und bei der Durchsuchung ihre Adresse gefunden wurde. Der Anrufer bot nun an, die Aufbewahrung ihrer Wertsachen zu überprüfen. Richtigerweise lehnte die Frau das Ansinnen ab und wollte sich zuerst mit Angehörigen in Verbindung setzen. Danach informierte sie die Polizei. Das Besondere an diesem Fall ist, dass bei der Angerufenen im Telefondisplay die Telefonnummer der echten Polizei Stadthagen auftauchte. Axel Bergmann, Präventionsexperte der Polizei erklärt dazu :" Diese Möglichkeit nennt man "Call-ID-Spoofing" (Verschleierung/Manipulation der Anrufidentifikation). Über Programme, die man sich aus dem Internet herunterladen kann, ist es möglich, beim Angerufenen nahezu jede Telefonnummer erscheinen zu lassen. In Deutschland ist das nach dem Telekommunikationsgesetzt verboten." Es ist jedoch äußert schwierig, in diesen Fällen den Täter zu ermitteln. Bergmann rät aufgrund der sich zur Zeit häufenden Anrufe durch angebliche Polizeibeamte, besonders aufmerksam zu sein. Dazu gehört, dass man sich immer durch einen Rückruf bei der Behörde über die Richtigkeit versichern sollte. Bei Besuchen an der Haustür sollte der Dienstausweis sorgfältig überprüft werden, die Tür durch einen Sperrbügel verschlossen bleiben und der Polizeibeamte (der Stromableser, der Wasseruhrableser oder andere Mitarbeiter von Behörden und Einrichtungen) erst nach einem Rückruf bei der Polizei eingelassen werden. "Rufen Sie bitte lieber einmal zu viel bei Ihrer Polizei an als das eine mal zu wenig !" lautet der grundsätzliche Appell des Hauptkommissars.
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