POL-NOM: Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Osterode (ots)
Gittelde, Thüringer Straße, 12.03.2010, 20.00 Uhr.
Am Freitag, gg. 20.00 Uhr, befuhr ein Roller, besetzt mit 2 Personen, mit einer Geschwindigkeit laut Tacho des Streifenwagens von ca.45 km/h, öffentliche Straßen. Der Roller wurde von der Zivilstreifenbesatzung angehalten und kontrolliert. Der 16-jähriger Rollerfahrer aus Badenhausen war im Besitz einer Betriebserlaubnis und einer Mofaprüfbescheinung,aber nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Eine Bescheinigung zur Drosselung konnte er auch nicht vorweisen. Der Roller und die Betriebserlaubnis wurden mit seinem Einverständnis sichergestellt.
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