POL-NOM: Sieben Versammlungen mit Corona-Bezug
Northeim (ots)
LK Northeim, Montag, 17.40 - 19.15 Uhr
NORTHEIM (Wol) - Drei nicht angemeldete, drei angemeldete Versammlung und eine vor Ort angemeldete Spontanversammlung.
Bei den drei nicht angemeldeten Versammlungen gab sich jeweils kein/-e Versammlungsleiter/-in zu erkennen. Die Polizei deklarierte diese Zusammenkünfte als Versammlungen und wies auf die bekannten Auflagen hin (Maskentragepflicht und Abstandsregeln).
Northeim:
Um 17.40 Uhr wurde durch eine Privatperson an der alten Wache eine Spontanversammlung mit dem Thema "Für mehr Rechtsstaatlichkeit" angezeigt. Insgesamt nahmen an der Versammlung 9 Personen teil.
Am Entenmarkt kam es zu einer vorher angezeigten Gegenversammlung mit insgesamt 20 Personen.
Zudem kam es zu einer nicht angezeigten Corona-maßnahmenkritischen Versammlung mit ca. 180 Teilnehmenden.
Gegen Ende der Versammlungen, ca. 19.10 Uhr, kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einem Teilnehmer der Corona-maßnahmenkritischen Versammlung und der Spontanversammlung. Hierbei beleidigten sich beide und gegen beide wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Bad Gandersheim:
In Bad Gandersheim kam es zu einer nicht angezeigten Corona-maßnahmenkritischen Versammlung mit bis zu 21 Teilnehmenden. Einzelne Personen mussten auf die Maskentragepflicht angesprochen werden. Nach der Ansprache kamen sie der Auflage nach. Die Versammlung verlief störungsfrei.
Uslar:
In Uslar wurden zwei Versammlungen angemeldet. Dabei handelte es sich um eine Corona-maßnahmenkritische Versammlung und eine entsprechende Gegenversammlung.
Bei der erstgenannten Versammlung nahmen 38 Personen teil. Bei der stationären Gegenversammlung nahmen 15 Personen teil.
Beide Versammlungen verliefen störungsfrei und friedlich.
Hardegsen:
In Hardegsen nahmen 60 Personen an einer nicht angezeigten Corona-maßnahmenkritischen Versammlung teil.
Auch hier kam es zu einem friedlichen Verlauf der Versammlung.
Bei keiner der insgesamt sieben Versammlungen musste die Polizei Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoß gegen das niedersächsische Versammlungsrecht einleiten.
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