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POL-NOM: Kind durch Feuerwerkskörper verletzt

POL-NOM: Kind durch Feuerwerkskörper verletzt
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Bad Lauterberg (ots)

Bad Sachsa, 28.10.06
Drei Jungs im Alter von 9 bis 11 Jahren hatten sich in einem 
örtlichen Markt mit Knallkörpern versorgt.
Beim Spielen und unsachgemäßen Umgang damit warf einer dem anderen 
einen solchen "Powerball" hinterher.
Der Feuerwerkskörper verfing sich in der Kleidung des Getroffenen und
zündete. Das Hemd geriet sofort in Brand.
Im Gegensatz zum Vorausgegangenen machten nun alle drei alles 
richtig. Sie zogen das brennende Kleidungsstück aus und löschten den 
Brand im zum Glück unmittelbar am Vorfallsort vorbeifließenden 
Uffefluß.
Bei der Aktion erlitt das Opfer leichte Brandverletzungen mit 
kleineren Hautablösungen im Bereich der Brust, des Mundes und des 
Gesichtes. Auch brannten Haare im Schläfenbereich ab.
Eine örtliche Versorgung reichte aus, eine Einweisung in eine Klinik 
war nicht erforderlich.
Die Sache ging letztlich noch relativ glimpflich ab, weil rein 
zufällig die Uffe, und damit Wasser, unmittelbar vorhanden war.
Bei den verursachenden Knallkörpern handelt es sich um sogenannte 
"Powerballs", die dem Benutzer Zischen, Krachen und Funkensprühen 
versprechen. Die Verpackung trägt auch die Aufschrift "Feuerwerk für 
Kids".
Rechtlich werden diese Gegenstände als Kleinstfeuerwerk der Klasse 1 
im Sinne der Sprengstoffverordnung eingestuft.
Diese Art Knallkörper dürfen das ganze Jahr über, nicht nur zum 
Jahreswechsel, auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
Auch wenn der Hersteller eine Abgabe an Kinder unter 12 Jahren nicht 
empfiehlt, so ist sie dennoch rechtlich grundsätzlich zulässig.
Gegen den Verkauf der Feuerwerkskörper an den ältesten der drei 
Jungs, der durchaus für einen 12-jährigen durchgeht, ist von daher 
grundsätzlich nichts einzuwenden.
Erst wenn für den Verkäufer Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass ein 
Kind zu jung, zu unerfahren oder aus Vorverhalten bekannt leichsinnig
im Umgang mit Knallkörpern ist, gern zündelt o.ä., darf das Material 
nicht abgegeben werden.
Die Polizei appelliert an die Eltern, genau hinzuschauen, wofür 
ihre Sprößlinge das Taschengeld ausgeben und ggf. einzugreifen.
Gleichermaßen wird an Betreiber und Personal der Verkaufsstellen 
appelliert, genau hinzuschauen, ob einem Kind das Feuerwerk verkauft 
werden sollte oder besser aber nicht.
Die drei Bad Sachsaer jedenfalls werden im besagten Geschäft nichts 
dergleichen mehr erhalten, da das Personal dort nunmehr weiß, dass 
sie nicht richtig mit den Knallkörpern umgehen können.
Anlage: Foto - Hemd

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Bad Lauterberg
Leitung

Telefon: 05524/963 0
Fax: 05524/963 150
E-Mail: leitung@pk-bad-lauterberg.polizei.niedersachsen.de

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