POL-WL: Jesteburg -In die Kasse gelangt ++ Jesteburg - Einbruch in Gaststätte ++ Tötensen - Pkw aufgebrochen ++ Buchholz - Reifen zerstochen /Tatverdächtiger gestellt -
Winsen/L. (ots)
Jesteburg -In die Kasse gelangt -
Freitag vergangener Woche bediente sich ein "Kunde" an der Kasse eines Raumgestalters im Allerbeeksring. Zwei Männer hatten gegen 11.15 h das Geschäft betreten. Einer der Männer täuschte Kaufinteresse vor und lenkte eine Angestellte ab. Der Begleiter begab sich in einem unbeobachteten Moment an die Registrierkasse und entnahm das Bargeld. Selbst vor der Handtasche der Mitarbeiterin machte das Duo nicht halt. Auch hieraus wurde Bargeld entwendet. Der Diebstahl fiel der Geschädigten erst später auf. Sie kann die Männer wie folgt beschreiben: beide ca. 35 Jahre alt, beide ca. 175 cm groß. Ein Täter hatte kurze dunkelblonde Haare. Er trug eine dunkle Jacke. Der Mittäter hatte ein Glatze. Er trug einen beigen Pullover und eine beige Hose. Hinweise unter Tel. 04183/3473
Jesteburg - Einbruch in Gaststätte -
Unbekannte Täter brachen in der Nacht zu Sonntag in eine Gaststätte in der Hauptstr. ein. Sie entwendeten einen kompletten Zigarettenautomaten. Hinweise unter Tel. 04181/2850
Tötensen - Pkw aufgebrochen -
Unbekannte Täter nutzten die Gelegenheit, als eine Frau ihre Handtasche im Auto liegen ließ. Sie zerstörten Sonntag zwischen 13.30 h und 14.45 h die Seitenscheibe eines VW Sharan, der auf dem Parkplatz des Waldkindergartens Zum Sunder abgestellt war. Sie entkamen unerkannt mit der Handtasche, in der sich Bargeld und Papiere befanden. Hinweise unter Tel. 04105/6200
Buchholz - Reifen zerstochen/Tatverdächtiger gestellt -
Sonntag Morgen, gegen 07.30 h, meldete ein aufmerksamer Zeuge der Polizei, dass er beobachtet hätte, wie ein Mann an zwei Pkw in der Bremer Reihe die Reifen zerstochen hatte und Außenspiegel abbrach. Im Rahmen der Fahndung konnte ein Tatverdächtiger aufgrund der guten Täterbeschreibung gestellt werden. Der leicht alkoholisierte 23-Jährige bestritt die Tat. Er führte jedoch ein Faustmesser mit, welches sichergestellt wurde. Gegen ihn wurde jetzt nicht nur wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung, sondern auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Strafverfahren eingeleitet.
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