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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze aufgehoben - Mehr als 600.000 Personen in zwei Monaten überprüft
Einreiseregeln gelten weiterhin - Bundespolizei in Schleierfahndung

Bundespolizeidirektion München: Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze aufgehoben - Mehr als 600.000 Personen in zwei Monaten überprüft / Einreiseregeln gelten weiterhin - Bundespolizei in Schleierfahndung
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München (ots)

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat die am 14. Februar 2021 zur 
Pandemiebekämpfung vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen 
an der Grenze zu Tschechien mit dem Ablauf des 14. April 2021 
beendet.

Gemäß der Einstufung durch das Robert Koch Institut gilt die 
Tschechische Republik jedoch weiterhin als Hochinzidenzgebiet. Die 
Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung sind weiterhin 
einzuhalten: Aus Tschechien kommende Reisende müssen beim 
Grenzübertritt eine Digitale Einreiseanmeldung und einen höchstens 48
Stunden alten negativen Corona-Testnachweis mitführen.

Darüber hinaus sind nach wie vor die Regelungen der bayerischen 
Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten.

Die Bundespolizei kontrolliert die Einhaltung der Anmelde- und der 
Testnachweispflicht nunmehr im Zuge einer intensivierten 
Schleierfahndung.

Den zweimonatigen Grenzeinsatz (14. Februar - 14. April 2021) 
bewältigte die Bundespolizeidirektion München mit hervorragender 
Unterstützung der Bundesbereitschaftspolizei und der Bayerischen 
Grenzpolizei im 24/7-Modus: Die Grenzübergänge im bayerischen 
Abschnitt der deutsch-tschechischen Grenze waren rund um die Uhr 
besetzt. Bei diesen pandemiebedingten Grenzkontrollen sind mehr als 
601.000 Reisende überprüft worden. Dabei wiesen die Beamten knapp 
36.000 Personen bei der Einreise ab. Fast 35.000-mal stellten sie das
Fehlen der für die Einreise erforderlichen Einreiseanmeldung fest. 
Mehr als 22.000 Verstöße wegen fehlender negativer 
Corona-Testnachweise wurden festgestellt. Geahndet werden die 
Verstöße durch die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden.

Mehr Informationen zu den im Zusammenhang mit der Bekämpfung der 
Corona-Pandemie geltenden Regeln finden sich auf der Internetseite 
des BMI: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkeru
ngsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html

Beachten Sie bitte auch die aktuelle Pressemitteilung des 
Bundespolizeipräsidiums: 
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/4890632

Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik

Bundespolizeidirektion München | Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Infanteriestraße 6 | 80797 München

Telefon: +49 89 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_by

Die Bundespolizei untersteht mit ihren mehr als 51.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern.
Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den
grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr
im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der
Bahnreisenden, Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf
die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von
Bundesorganen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

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