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POL-NE: Tipps der Polizei zu Halloween

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Rhein-Kreis Neuss (ots)

Donnerstagabend (31.10.) geht das Gruseln wieder los, denn dann ist Halloween. Damit Sie eine süße Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November feiern können und Ihnen eine Begegnung mit der Polizei nicht sauer aufstößt, geben wir hier ein paar Tipps:

Auch Vampire, Clowns, Hexen und Gespenster sollten abends gut zu sehen sein, wenn Sie von Haus zu Haus ziehen und "Süßes, sonst gibt's Saures" verlangen. Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit, auch an Halloween. Statten Sie daher Ihr Kostüm mit Reflektoren aus, das sorgt auch bei Dunkelheit für Aufsehen.

Achten Sie als Autofahrer zusätzlich darauf, dass trotz des schaurigen Kostüms Ihre Sicht sowie Hör- oder Bewegungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. Ein sperriges Grusel-Kostüm kann sonst ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen.

Vorsicht bei Alkoholkonsum! Bei eingeschränkter Fahrtüchtigkeit bleibt das Auto besser stehen. Auch Nachwirkungen einer alkoholreichen Halloweenparty, können das Reaktionsvermögen am nächsten Tag erheblich einschränken (Stichwort: Restalkohol). Unter Umständen müssen Sie mit einem Fahrverbot, Punkten, einer Geldbuße oder sogar einem Strafverfahren rechnen. Die Polizei ruft daher dazu auf, nach dem Genuss von Alkohol, das Auto stehen zu lassen. Steigen Sie nach einer Halloweenfeier auf Busse, Bahnen oder Taxen um und kommen Sie so sicher nach Hause.

Ein Hinweis nicht nur für "Grusel-Clowns": Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar, lustig ist es aber auch nicht. "Grusel-Clowns" und andere Schreckgestalten können sich jedoch auch schnell einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sehen, wenn sich jemand vor Angst oder auf der Flucht vor ihnen verletzt. Das Mitführen von Waffen und Drohen mit selbigen erfordert oft ein Einschreiten der Polizei und ist kein Spaß.

Für alle friedlich Feiernden gilt: Scheuen Sie sich nicht, in bedrohlichen Situationen den Notruf "110" zu wählen.

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss wünscht allen begeisterten Halloween-Fans einen unvergesslichen Grusel-Abend.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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