Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt "Fahrtüchtigkeit" im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Delmenhorst (ots)
Das Fahren unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und anderen berauschenden Mitteln kann immer noch als eine der Hauptunfallursachen gelten. Deshalb wurden in der Polizeidirektion Oldenburg an zwei Tagen Kontrollen mit dem Schwerpunkt "Fahrtüchtigkeit" durchgeführt. Eine dieser Kontrollen fand am Dienstag, 15. Oktober 2024, im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch statt.
Um 16:00 Uhr trafen sich speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamte der organisierenden Inspektion, die von weiteren Angehörigen der Polizeidirektion Oldenburg, der Polizei Bremen und den Hauptzollämtern aus Oldenburg und Bremen unterstützt wurden. Sie nahmen gegen 16:45 Uhr die erste stationäre Kontrollstelle im Hasporter Damm, Höhe Stadion, in Betrieb, die vom Technischen Hilfswerk, Ortsgruppe Delmenhorst, vorbereitet wurde. Zeitgleich waren auch mobile Teams im Stadtgebiet von Delmenhorst unterwegs, die den Kontrollradius auch auf Teile der Landkreise Oldenburg, Wesermarsch und Diepholz ausweiteten. Im weiteren Verlauf des Abends errichteten Polizei und THW eine weitere stationäre Kontrollstelle in der Bremer Heerstraße.
Insgesamt wurden so im Laufe des Abends 264 Fahrzeuge mit 297 Insassen kontrolliert. In einem Fall leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr ein. Der Fahrer war aufgrund des Konsums von Alkohol absolut fahruntüchtig. Zwei weitere Fahrer wiesen Atemalkoholwerte auf, die den Grenzwert von 0,5 Promille überschritten. Da sie keine weiteren Unsicherheiten zeigten, waren lediglich Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. In zehn Fällen bestand der Verdacht, dass die kontrollierten Personen unter dem Einfluss von Drogen gestanden haben könnten. Die Entnahmen von Blutproben waren jeweils erforderlich. Elf Personen nahmen mit Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr teil, obwohl sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren. Einer von ihnen hatte an seinem Kleinwagen zudem Kennzeichen angebracht, die für ein anderes Fahrzeug ausgegeben waren und zudem als entwendet galten. In einem kontrollierten Fahrzeug fanden die Beamten 66 nicht zugelassene Knallkörper. Den Fahrer erwartet ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Außerdem wurden Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-, das Waffen-, das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Zwei Personen waren zur Festnahme ausgeschrieben und mussten einen haftbefreienden Betrag entrichten bzw. wurden in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Darüber hinaus wurden fast 50 mit Verwarn-oder Bußgeldern belegte Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Tuning) und Straßenverkehrsordnung (Bsp. Sicherheitsgurt, Handyverstoß ...) geahndet.
Gegen Mitternacht beendeten die Einsatzkräfte ihre Kontrollen. Ein besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die durch die Kontrollen erst zeitverzögert in ihren Feierabend starten konnten, die Maßnahmen aber fast einstimmig befürworteten.
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Albert Seegers
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