Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Vorsicht vor Geldwäsche - Anwerben von Warenagenten
Varel (ots)
Werden Sie kein Finanzagent - Informieren Sie die Polizei und Europol
Im Internet kursieren unseriöse Jobangebote, die schnellen und hohen Nebenverdienst bei einfacher Arbeit versprechen. Doch Vorsicht! Wenn Sie auf solche Angebote antworten und den Job annehmen, könnten Sie schnell in die Rolle eines sogenannten Finanz- oder Warenagenten schlüpfen und somit für Geldwäsche missbraucht werden.
Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die von Ihnen übermittelten Bewerbungsunterlagen für weitere betrügerische Aktivitäten im Netz verwendet werden. So könnten gescannte Personalausweise in betrügerischen Immobilien- oder Kfz-Geschäften als Seriositätsnachweis von den Tätern genutzt werden.
Die Strafverfolgungsbehörden haben Finanzagenten verstärkt im Blick und verfolgen diese Straftaten grenzübergreifend in ganz Europa. Neben strafrechtlichen Konsequenzen müssen Sie auch mit zivilrechtlichen Forderungen rechnen.
Es gab auch zwei Vorfälle in unserem Bereich, wie Eugen Schnettler, der Präventionsbeauftragte der Polizei Varel, mitteilt:
Personen haben sich auf ein Jobangebot im Home-Office beworben und einen Arbeitsvertrag mit einer vermeintlichen Firma abgeschlossen. In einem Fall sollten Paketlieferungen in ihren Namen an ihre Adresse geliefert werden, um sie dann neu zu frankieren und ins Ausland weiterzuleiten.
Im zweiten Fall sollte ein Konto eröffnet werden, um eine App zu testen. Die Täter gaben das Bankkonto des neu geworbenen "Mitarbeiters" als Empfängerkonto an. Dieser Mitarbeiter sollte dann das Geld umwandeln und an die "Firma" überweisen. Das Geld wurde somit durch den Jobsuchenden gewaschen! Die Ermittlungen der Polizei führten dann direkt zu dieser Person, die strafrechtlich belangt werden konnte. Die Täter dagegen blieben nahezu anonym, und das Geld war verschwunden.
Hinweis: Wenn Sie bereits ein solches Jobangebot angenommen haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre örtliche Polizei! Falls bereits auf diese Weise Geld auf Ihr Konto eingegangen ist, informieren Sie auch sofort Ihre Bank. Es besteht zudem die Gefahr, dass Ihre Bank Ihr Konto sperrt, und Sie können möglicherweise keine normalen Transaktionen mehr durchführen.
Gemäß § 261 Absatz 9 StGB wird wegen Geldwäsche unter anderem nicht bestraft, wer die Tat - zu einem Zeitpunkt, bevor sie entdeckt wurde - freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt und das Geld noch sichergestellt werden kann.
Rückfragen bitte an:
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