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BKA: BKA und polnische Polizei vereinbaren gemeinsames Vorgehen gegen Geldwäsche

Wiesbaden (ots)

"Memorandum of Understanding" unterzeichnet
- Wichtige Grundlage für Kooperation der Financial Intelligence
Units(FIU)
Noch vor dem offiziellen Beitritt der zehn neuen EU-Staaten haben
das Bundeskriminalamt (BKA) und die polnische Financial Intelligence
Unit (FIU) eine intensive, bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung
der Geldwäsche vereinbart: Am 20.04.2004 wurde in Warschau ein
Memorandum of Understanding (MoU) zwischen den FIUs der beiden
Länder
unterzeichnet. Diese zwischenbehördliche Vereinbarung bietet die
Basis für eine wirksame Kooperation zwischen der beim
Bundeskriminalamt angesiedelten FIU Deutschland und der polnischen
Partnerdienststelle auf dem Gebiet der Geldwäsche-Bekämpfung.
Die Regelung war für die polnische Seite wegen der
unterschiedlichen Anbindungen der Financial Intelligence Units
erforderlich: Während die deutsche FIU beim Bundeskriminalamt
angesiedelt und damit eine "polizeiliche FIU" ist, handelt es sich
bei der polnischen Partnerdienststelle um eine "administrative FIU",
die dem Finanzministerium zugeordnet ist. Mit der jetzt getroffenen
Regelung gelingt es, die international unterschiedlichen Strukturen
zwischen administrativer und polizeilicher FIU auszugleichen.
Der Vereinbarung kommt unter mehreren Gesichtspunkten eine
besondere Bedeutung zu: Die administrative FIU Polen benötigt ein
MoU
als Grundlage, um mit dem Bundeskriminalamt Informationen
austauschen
zu können. Für die deutsche FIU hat die getroffene Regelung
"Modellcharakter", da von deutscher Seite erstmals eine derartige
Vereinbarung mit einer ausländischen Partnerdienststelle geschlossen
wurde. Der Austausch von Informationen zu internationalen
Geldwäsche-
Verdachtsfällen zwischen der deutschen Zentralstelle für
Verdachtsanzeigen im BKA und der Partnerdienststelle im polnischen
Finanzministerium wird künftig vereinfacht und beschleunigt.
Polen ist ein wichtiges Partnerland zur Bekämpfung der
internationalen Geldwäsche. Eigentumsdelikte (insbesondere
internationale Kraftfahrzeug-Verschiebung), Alkohol- und Ziga-
rettenschmuggel sowie andere Steuer- und Zolldelikte sind die
Hauptbetätigungsfelder von polnischen Gruppierungen, die der
Organisierten Kriminalität zugerechnet werden. Ihre Straftaten sind
mögliche Quellen für "schmutziges" Geld, welches in den
internationalen Finanzkreislauf eingespeist werden kann.
Auch der Staatsekretär im polnischen Finanzministerium, Herr
Jacek Uczkiewicz, betonte im Rahmen der Unterzeichnung die
Wichtigkeit dieses Abschlusses mit der deutschen FIU im
Bundeskriminalamt.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0611-551 2331

Fax: 0611-551 2323

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