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BKA: BKA und Staatsanwaltschaft Augsburg teilen mit: Warnung vor Betrug beim Auto-Verkauf
Bezahlung mit ungedeckten Schecks

Wiesbaden (ots)

Das Bundeskriminalamt registriert zunehmend
Fälle, in denen hochwertige Kraftfahrzeuge mit nicht gedeckten
Schecks "bezahlt" werden.
Die Vorgehensweise: Angebliche Mitarbeiter niederländischer Firmen
bzw. Personen, die sich mit englischen Personalien ausgeben,
kontaktieren per Telefon, Fax oder Internet deutsche Autohändler und
Privatpersonen, die Fahrzeuge im Internet und in Fachzeitschriften
anbieten und unterbreiten diesen ein Kaufangebot.
Nach Abgabe einer verbindlichen Bestellung wird zur Bezahlung des
Kaufpreises ein Scheck aus einem englischsprachigen Land -
beispielsweise Großbritannien, Irland, Kanada und USA - übersandt.
Die Schecks weisen einen Betrag aus, der teilweise deutlich über dem
vereinbarten Kaufpreis liegt. Der überzeichnete Betrag soll dem
Abholer des Wagens mitgegeben werden bzw. über die Western Union Bank
transferiert werden.
Da der Scheck in der Regel einer ersten Überprüfung standhält,
wird er dem Verkäufer zunächst von seiner Bank gutgeschrieben. Erst
später, nach Aushändigung des Autos und des Bargeldes bzw. der
Transaktion über die Western Union Bank stellt sich heraus, dass der
Scheck keine Deckung aufweist oder gestohlen ist.
Dem Bundeskriminalamt sind mittlerweile mehr als 100 derartige
Fälle mit einer Schadenssumme von ca. 1,5 Millionen Euro bekannt
geworden. Seit Jahresbeginn ist ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen
zu verzeichnen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat dazu nun ein
Sammelverfahren übernommen.
Personen, die derartige Angebote erhalten haben oder die bereits
Opfer einer solchen Straftat geworden sind, sollten in jedem Fall
ihre örtliche Polizeidienststelle informieren.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt

Pressestelle
Telefon: 0611-551 2331

Fax: 0611-551 2323

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