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BKA: BKA weist Vorwürfe zurück

Wiesbaden (ots)

In der am 22.12.05 ausgestrahlten Sendung
"ARD-Kontraste" wird der Vorwurf erhoben, das BKA habe im Herbst 2002
im Libanon Beschuldigte aus einem Verfahren des GBA vernehmen lassen,
obwohl es Kenntnis von Folterungen gehabt habe. Ein Beamter des BKA 
stellt in der Sendung zudem die Mutmaßung auf, ein gegen ihn 
laufendes Disziplinar- und Ermittlungsverfahren werde durch das BKA 
mit dem Ziel verfolgt, ihn als Zeuge in Bezug auf die Foltervorwürfe 
unglaubwürdig zu machen.
Diese Behauptungen entbehren jeder Grundlage:
1. Die Dienstreise von BKA-Beamten in den Libanon erfolgte im
Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwaltes wegen
Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Es gab zu keinem Zeitpunkt vor oder während der Dienstreise in
den Libanon im Herbst 2002 Grund zu der Annahme, dass die befragten
Beschuldigten im Verhör gefoltert worden sein könnten. Bis heute 
liegen hierfür keine konkretisierbaren Erkenntnisse vor.
2. Der BKA-Beamte Trede hat weder in seinem Dienstreisebericht von
Dezember 2002 noch in einem von ihm selbst erstellten Ablaufkalender 
zur Dienstreise im Herbst 2002 ein einziges Wort zu möglichen 
rechtsstaatswidrigen Handlungen im Libanon geschrieben. Er hat 
derartige Vorwürfe auch nicht gegenüber seinem Vorgesetzten oder dem 
damaligen Verfahrensführer erhoben.
3. Im Rahmen einer Rechtshilfevernehmung für das 
Ermittlungsverfahren des GBA im Dezember 2002 im Libanon erklärte 
einer der Beschuldigten, bei einer Vernehmung durch libanesische 
Behörden im September 2002 unter Druck gesetzt und mit Gewalt zur 
Unterschrift gezwungen worden zu sein. Diese nicht überprüfbare 
Aussage wurde vom BKA unmittelbar an den GBA als sachleitende 
Staatsanwaltschaft übermittelt, damit diesem - wie nach deutschem 
Recht vorgesehen - eine Prüfung im Hinblick auf Fragen der 
Verwertbarkeit der Aussage möglich ist.
4. Erst im August 2004 hat der BKA-Beamte Trede erstmals Angaben
zu angeblich rechtsstaatswidrigen Handlungen im Libanon gemacht.
Die aufgrund dieser Angaben innerhalb des BKA durchgeführten 
Überprüfungen sowie eine Zeugenvernehmung des Beamten durch den GBA 
erbrachten keine Konkretisierung der Vorwürfe. Eine durch das BKA 
bereits mehrfach geforderte schriftliche Erklärung des Beamten zu den
angeblichen Vorwürfen steht bis heute aus.
5. Schon vor dem Hintergrund der zeitlichen Abläufe ist die
Behauptung, das Disziplinarverfahren stehe in irgendeinem 
Zusammenhang mit den von Trede erhobenen Foltervorwürfen, völlig 
abwegig. Das Disziplinarverfahren gegen Trede, bei dem es um den 
Verdacht der falschen Abrechung von Hunderten von Privattelefonaten 
geht, lief bereits fast 1 1/2 Jahre, bevor dieser erstmals im August 
2004 entsprechende Vorwürfe erhoben hat.
6. Die im Libanon gewonnenen Erkenntnisse waren nicht Grundlage
für strafprozessuale Maßnahmen, insbesondere auch nicht für die
Durchsuchungsmaßnahmen im Frühjahr 2003, in Deutschland.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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