BKA: BKA weist Vorwürfe zurück
Wiesbaden (ots)
In der am 22.12.05 ausgestrahlten Sendung "ARD-Kontraste" wird der Vorwurf erhoben, das BKA habe im Herbst 2002 im Libanon Beschuldigte aus einem Verfahren des GBA vernehmen lassen, obwohl es Kenntnis von Folterungen gehabt habe. Ein Beamter des BKA stellt in der Sendung zudem die Mutmaßung auf, ein gegen ihn laufendes Disziplinar- und Ermittlungsverfahren werde durch das BKA mit dem Ziel verfolgt, ihn als Zeuge in Bezug auf die Foltervorwürfe unglaubwürdig zu machen.
Diese Behauptungen entbehren jeder Grundlage:
1. Die Dienstreise von BKA-Beamten in den Libanon erfolgte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwaltes wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Es gab zu keinem Zeitpunkt vor oder während der Dienstreise in den Libanon im Herbst 2002 Grund zu der Annahme, dass die befragten Beschuldigten im Verhör gefoltert worden sein könnten. Bis heute liegen hierfür keine konkretisierbaren Erkenntnisse vor.
2. Der BKA-Beamte Trede hat weder in seinem Dienstreisebericht von Dezember 2002 noch in einem von ihm selbst erstellten Ablaufkalender zur Dienstreise im Herbst 2002 ein einziges Wort zu möglichen rechtsstaatswidrigen Handlungen im Libanon geschrieben. Er hat derartige Vorwürfe auch nicht gegenüber seinem Vorgesetzten oder dem damaligen Verfahrensführer erhoben.
3. Im Rahmen einer Rechtshilfevernehmung für das Ermittlungsverfahren des GBA im Dezember 2002 im Libanon erklärte einer der Beschuldigten, bei einer Vernehmung durch libanesische Behörden im September 2002 unter Druck gesetzt und mit Gewalt zur Unterschrift gezwungen worden zu sein. Diese nicht überprüfbare Aussage wurde vom BKA unmittelbar an den GBA als sachleitende Staatsanwaltschaft übermittelt, damit diesem - wie nach deutschem Recht vorgesehen - eine Prüfung im Hinblick auf Fragen der Verwertbarkeit der Aussage möglich ist.
4. Erst im August 2004 hat der BKA-Beamte Trede erstmals Angaben zu angeblich rechtsstaatswidrigen Handlungen im Libanon gemacht. Die aufgrund dieser Angaben innerhalb des BKA durchgeführten Überprüfungen sowie eine Zeugenvernehmung des Beamten durch den GBA erbrachten keine Konkretisierung der Vorwürfe. Eine durch das BKA bereits mehrfach geforderte schriftliche Erklärung des Beamten zu den angeblichen Vorwürfen steht bis heute aus.
5. Schon vor dem Hintergrund der zeitlichen Abläufe ist die Behauptung, das Disziplinarverfahren stehe in irgendeinem Zusammenhang mit den von Trede erhobenen Foltervorwürfen, völlig abwegig. Das Disziplinarverfahren gegen Trede, bei dem es um den Verdacht der falschen Abrechung von Hunderten von Privattelefonaten geht, lief bereits fast 1 1/2 Jahre, bevor dieser erstmals im August 2004 entsprechende Vorwürfe erhoben hat.
6. Die im Libanon gewonnenen Erkenntnisse waren nicht Grundlage für strafprozessuale Maßnahmen, insbesondere auch nicht für die Durchsuchungsmaßnahmen im Frühjahr 2003, in Deutschland.
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