Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POL-CLP: Pressemeldung für die Landkreise Cloppenburg und Vechta
Cloppenburg/Vechta (ots)
Landkreise Cloppenburg und Vechta - Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmesswoche vom 01. bis 07. März 2021
Vom 01. März 2021 bis zum 07. März 2021 führte die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta eine Geschwindigkeitsmesswoche in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta durch. Da Geschwindigkeitsmessungen ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit sind, wurde die Polizei von den Mitarbeitern der Landkreise Cloppenburg und Vechta unterstützt. Diese führten eigenständige Messungen mit ihren Radarwagen durch. Die Polizei benutzte für die Messungen die Handlasermessgeräte. Im Rahmen der Geschwindigkeitskontrollen konnte am 01. März 2021 in Löningen ein Fahrzeug mit fünf Insassen kontrolliert werden. Hierbei wurde festgestellt, dass der polnische Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol (1,91 Promille Atemalkoholwert) stand. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Im weiteren Verlauf der Kontrollen überschritt ein 26- jähriger Löninger am 05. März 2021 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Verwarngeldbereich. Während der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Am 05. März 2021 kam es gegen 21:43 Uhr in der Straße "An der Gräfte" in Vechta zu einer Einsatzfahrt durch zwei Funkstreifenwagen. Diese machten von ihren Sonder- und Wegerechten Gebrauch und fuhren mit Blaulicht und Martinshorn innerhalb geschlossener Ortschaft. Dies nutzte eine 23-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem Pkw aus und schloss sich den Funkstreifenwagen an. Dabei überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h. Die Fahrzeugführerin konnte angehalten und kontrolliert werden. Sie erwartet ein Bußgeld von 128,50 Euro und 1 Punkt. Die wohl gröbsten Verstöße begingen ein 34-jähriger Pkw-Fahrer aus dem Landkreis Osnabrück und ein 63- jähriger Cloppenburger. Beide Fahrzeugführer überschritten auf der B 72 in Fahrtrichtung A1 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich. Der 34- jährige Osnabrücker konnte mit vorwerfbaren 184 km/h und der 63- jähriger Cloppenburger mit 179 km/h gemessen werden. Auf die Fahrzeugführer kommt ein Bußgeld von mind. 600 Euro, 2 Punkten und 3 Monate Fahrverbot zu. Ebenfalls auf der B 72 Höhe Emstek überschritt am 06. März 2021 ein polnischer Fahrzeugführer die Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h. Bei der Kontrolle konnte durch die Beamten festgestellt werden, dass dem 29-jährigen Fahrzeugführer behördlich untersagt worden ist in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Ein 30-jähriger Betroffener aus Delmenhorst wurde ebenfalls am 06. März 2021 mit 143 Km/h auf der B 72 Höhe Parkplatz Soestetal gemessen. Beim anschließenden Nachfahren dieses Fahrzeugs wurde zudem festgestellt, dass ein zweiter Pkw dem betroffenen Pkw folgte. Hierbei handelte es sich um die 29-jährige Ehefrau des Betroffenen. Hier wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h festgestellt. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle beider Fahrzeuge musste darüber hinaus festgestellt werden, dass zwei Kinder ohne jegliche Sicherung im Fahrzeug befördert wurden.
Weiterhin konnte am 06. März 2021 in Cloppenburg bei erlaubten 50 km/h ein 32-jähriger Fahrzeugführer aus Esterwegen mit 104 km/h festgestellt werden. Auch er muss mit einem erheblichen Bußgeld (über 280 Euro), 2 Punkten und 2 Monaten Fahrverbot rechnen.
Weitere Verstöße:
- 1165 Verstöße im Verwarngeldbereich - 295 Verstöße im Bußgeldbereich (ab 55 Euro) mit Punkten - 18 Fahrverbotsandrohungen
Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta sieht in den Ergebnissen dieser Geschwindigkeitsmesswoche die Veranlassung ähnliche Überwachungsaktionen auch in Zukunft unangekündigt und in unregelmäßigen Abständen zu wiederholen. Insbesondere die im Einzelfall deutlichen Überschreitungen stellen für die Verursacher, als auch die Unbeteiligten eine erhebliche Gefährdung im Straßenverkehr dar.
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Hendrik Ebmeyer, POK
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