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BPOL NRW: Wegen Hausverbot - 31-Jähriger will Mitarbeiter Flasche vor den Kopf schlagen - Bundespolizei ermittelt gegen "alten Bekannten"

Dortmund (ots)

Weil gegen ihn ein Hausverbot in einem Burgerrestaurant am Dortmunder Hauptbahnhof bestand, sollte ein 31-Jährige die Geschäftsräume verlassen. Dieser weigerte sich und soll später versucht haben, einem Mitarbeiter eine Flasche vor den Kopf zu schlagen.

Gegen 00:30 Uhr wurden Einsatzkräfte auf Grund einer Körperverletzung zu einem Schnellrestaurant am Dortmunder Hauptbahnhof gerufen. Vor Ort stellten die Bundespolizisten einen "alten Bekannten" fest.

Der 31-jähriger Dortmunder, welcher der Bundespolizei durch zahlreiche Einsätze (121 Einträge im System) bereits hinreichend bekannt ist, soll das Geschäft trotz Hausverbot betreten haben.

Nachdem ein Mitarbeiter ihn aufforderte das Geschäft zu verlassen, kam es zuerst zu einer verbalen Auseinandersetzung, in dessen Verlauf der 31-Jährige versucht haben soll, eine Wodkaflasche gegen den Kopf des 49-jährigen Mitarbeiters zu schlagen.

Dies konnte durch Zeugen verhindert werden, welche den Angreifer zu Boden ringten und die Bundespolizei informierten. Diese nahm den Dortmunder in Gewahrsam.

Gegen den polizeibekannten Dortmunder wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

Volker Stall

Telefon: 0231 562247-132
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

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unter oben genannter Kontaktadresse.

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