Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt am Wochenende drei Reisende am Flughafen Düsseldorf fest
Düsseldorf (ots)
Insgesamt drei zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Samstag (03.09.2022).
Zu Beginn stellten die Beamten am Samstagmorgen einen Deutschen fest, der sich auf der Ausreise eines Fluges nach Antalya/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass nach dem 25-Jährigen per Haftbefehl gefahndet wurde. Das Amtsgericht Bottrop hatte Ende Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den im März 2022 Verurteilten ausgestellt. Da der in Bocholt lebende Mann sich auf die ergangene Arrestantrittsladung von einer Woche Dauerarrest nicht gestellt hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde er an die Justizbehörden überstellt.
Ein paar Stunden später dann wurde ein 41-jähriger Deutscher kontrolliert, der beabsichtigte, nach Varna/Bulgarien zu fliegen. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass das Amtsgericht Krefeld im September 2021 einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann erlassen hatte, da der Angeklagte trotz ergangener Ladung zum Hauptverhandlungstermin fernblieb. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2018 auf einer Karnevalsfeier in Krefeld zwei Personen mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Krefelder wurde, nachdem die Beamten ihm den Haftbefehl eröffnet hatten, an die Justizbehörden übergeben.
Zuletzt wurde am Samstagabend ein 49-jähriger Kroate zur Einreise eines Fluges aus Zagreb/Kroatien bei den Beamten vorstellig. Hierbei wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nur wenige Tage zuvor einen Haftbefehl wegen Körperverletzung gegen den im Juni 2021 Verurteilten verfügt hatte. Doch der in Hamm lebende Mann konnte seine Heimreise fortsetzen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 30 Tagen abwenden konnte.
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