Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Drei Personen in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert und über 1.000 Euro Geldstrafen eingezogen - Fahndungserfolg der Bundespolizei am Wochenende
Düsseldorf (ots)
Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nahm am vergangenen Wochenende (10.-11.03.2023) insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina/Kosovo wurde am Freitagvormittag als Erstes ein 51-jähriger belgischer Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Beamten fest, dass der im Januar 2019 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr Verurteilte im Juni 2019 durch die Staatsanwaltschaft Hanau zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro konnte der in Belgien lebende Mann nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen nicht abwenden, so dieser den Justizbehörden überstellt wurde.
Am Freitagnachmittag stellten die Bundespolizeibeamten einen 34-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen fest, welcher sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/Kosovo vorstellte. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Halle bereits im August 2017 einen Haftbefehl wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gegen den Mann erlassen. Demnach wurde dieser im Juli 2014 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach erfolgter Abschiebung im Jahr 2017 verblieb hiervon eine Restfreiheitsstrafe von mehr als sieben Monaten. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde auch der im Kosovo lebende Mann an die Justizbehörden überstellt.
Ebenfalls am Freitagnachmittag dann wurde ein tschechischer Staatsangehöriger festgestellt, welcher im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Alicante/Spanien festgestellt wurde. Gegen den 41-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Offenburg vor. Diese hatte im Juni 2022 einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung verfügt. Im November 2021 wurde dieser rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 750 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Tschechien lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
Des Weiteren wurde am Freitagabend im Rahmen der Streifentätigkeit am Flughafen Düsseldorf ein 31-jähriger lettischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizisten kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Diebstahls gesucht wurde. Die Geldstrafe in Höhe von 70 Euro konnte der Mann nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 14 Tagen nicht abwenden, so dass dieser den Justizbehörden überstellt wurde.
Zuletzt wurde am Samstagmorgen eine 46-jährige chinesische Staatsangehörige durch die Bundespolizei kontrolliert, welche im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Barcelona/Spanien festgestellt wurde. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Konstanz im Februar 2021 einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gegen die im November 2019 Verurteilte erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 570 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte die in Spanien lebende Frau die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 19 Tagen jedoch abwenden und anschließend ihre Reise fortsetzen.
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