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BPOL-TR: Bundespolizei untersagt Mutter und Tochter die Ausreise

Lautzenhausen-Flughafen Hahn. (ots)

Am frühen Dienstagmorgen wollte eine 33-jährige Frau aus Ludwigshafen mit ihrer fünfjährigen Tochter vom Flughafen Hahn aus nach London fliegen. Die Reise endete jedoch bei der Grenzkontrolle der Bundespolizei. Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hatte der Mutter untersagt, mit ihrer Tochter ins Ausland zu reisen und eine bundesweite Grenzfahndung veranlasst. Hintergrund für die Entscheidung ist ein Sorgerechtsstreit mit ihrem Exmann, welcher befürchtet, seine Tochter werde dauerhaft ins Ausland verbracht.

Die Frau war von der Untersagung der Ausreise sichtlich überrascht und machte sich anschließend auf den Heimweg.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stephan Frücht
Pressestelle
Telefon: +49 651 43 678-1005
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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