BPOL-TR: Bundespolizei Trier: Haftbefehle - Straftaten Die Bilanz vom Wochenende
Trier-Prüm-Koblenz-Lautzenhausen (ots)
Von Langeweile keine Spur: Haftbefehle vollstreckt, mehrere Festnahmen, 26 Fahndungserfolge sowie Verstöße gegen das Aufenthalts- und Strafrecht; dies ist die Bilanz der Bundespolizei Trier vom Wochenende.
Nach einem Hinweis auf einen begangenen Diebstahl sowie des Erschleichens von Leistungen wurde ein 23-jähriger Algerier am Hauptbahnhof Trier festgenommen. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass er unerlaubt ins Bundesgebiet einreiste. Weiterhin lagen gegen ihn zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor. Das Amtsgericht Lingen hatte ihn wegen Besonders schwerem Fall des Diebstahls sowie Erschleichen von Leistungen zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 1 Jahr und 6 Monate verurteilt. Ferner bestehen gegen ihn noch zwei Aufenthaltsermittlungen wegen Raub und Verstoß gegen das Asylgesetz. Er wurde der Jugendhaftanstalt Wittlich zugeführt.
Am Bahnhof Koblenz wurde am Sonntagmittag ein 47-jähriger Deutscher festgenommen. Ermittlungen ergaben, dass er mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wurde. Bei der anschließenden Durchsuchung wurden zudem noch Betäubungsmittel in Form von Heroin, LSD, Marihuana und Amphetaminen aufgefunden, was ein weiteres Strafverfahren gegen ihn bedeutet. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro nicht bezahle konnte, verbüßt er nun eine 120-tägige Haftstrafe in der JVA Koblenz.
Gegen drei Personen wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Die jeweiligen Halter müssen sich wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Im Bereich der unerlaubten Migration wurden nach erfolgten Einreisen/Aufenthalten 4 Personen in Trier, 5 Personen auf dem Flughafen Hahn und 1 Person in Prüm festgestellt. Gegen alle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weiterhin wurden im Bereich der Eigentumsdelikte Verstöße wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Erschleichens von Leistungen zur Anzeige gebracht.
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