BPOL-TR: Reiseziel kurzfristig durch Bundespolizei geändert
Lautzenhausen- Flughafen Hahn (ots)
Am Montagnachmittag wollte ein marokkanischer Staatsangehöriger über den Flughafen Hahn nach Nador / Marokko ausreisen. Die kontrollierenden Beamten des Bundespolizeireviers Flughafen Hahn machten seinen Reiseplänen kurzfristig einen Strich durch die Rechnung: Sie stellten bei der fahndungsmäßigen Überprüfung fest, dass gegen den 45Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt vorlag. Er war im Oktober 2014 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Rüsselsheim zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da die Freiheitsstrafe von ihm nicht angetreten worden war und sein Aufenthalt für die Behörde nicht bekannt war, stellte die Staatsanwaltschaft im Dezember 2018 einen Haftbefehl aus. Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann den Haftbefehl und verbrachten ihn zur JVA Wittlich, welche die nächsten sechs Monate für Kost und Logis des Mannes sorgen wird.
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