All Releases
Follow
Subscribe to Bundespolizeiinspektion Trier

Bundespolizeiinspektion Trier

BPOL-TR: Junger Mann geht in Freizeitarrest

Trier (ots)

Am Samstagnachmittag wurde ein 19Jähriger am Hauptbahnhof Trier von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass der junge Mann einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung offen hatte. Der 19Jährige war im Mai 2018 wegen Körperverletzung vom Amtsgericht Trier verurteilt worden. Den zu verbüßenden Freizeitarrest in der Jugendarrestanstalt in Lebach hatte er nicht angetreten und wurde daraufhin im Oktober 2018 vom Amtsgericht Lebach zur Fahndung ausgeschrieben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sorgten die Bundespolizisten dafür, dass der Verurteilte seinen Freizeitarrest in Lebach antreten konnte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Bettina Kirsch
Telefon: 0651 43678-1005
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Original content of: Bundespolizeiinspektion Trier, transmitted by news aktuell

More press releases: Bundespolizeiinspektion Trier
More press releases: Bundespolizeiinspektion Trier
  • 09.04.2019 – 11:56

    BPOL-TR: Haftbefehl am Flughafen Hahn vollstreckt

    Hahn (ots) - Am Samstag, den 06.04.2019 wurde bei der Ausreisekontrolle nach Cluj(Rumänien) von Beamten des Bundespolizeireviers Hahn ein 35Jähriger Mann festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte nach dem rumänischen Staatsangehörigen wegen eines zurückliegenden Verstoßes gegen das Waffengesetz. Gegen Zahlung von 678,50 EUR konnte der Mann einer Freiheitsstrafe von 15 Tagen entgehen und seinen Reiseplan ...

  • 01.04.2019 – 15:11

    BPOL-TR: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei Ausreise

    Lautzenhausen (ots) - Ein mit Haftbefehl gesuchter Tscheche wurde am Samstagmittag, bei der Ausreisekontrolle nach Marrakesch, am Flughafen Hahn festgenommen. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte das Amtsgericht Görlitz den 30-Jährigen zu einer Geldstrafe von 470,00 Euro verurteilt. Da er den Betrag zahlen konnte, stand einer Ausreise nach Marokko nichts mehr im Wege. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion ...