BPOL-TR: Geldstrafe nicht bezahlt - Anzeigeerstatter gerät in die Bredouille
Trier (ots)
Gänzlich unerwartet verlief am gestrigen Sonntag für einen polnischen Staatsangehörigen der Besuch bei der Bundespolizeiinspektion Trier. Da ihm am Vortag seine Geldbörse in einem Trierer Einkaufszentrum abhandengekommen war, wollte er den Verlust auf einer Polizeidienststelle zur Anzeige bringen. Für alle Beteiligten überraschend brachte jedoch die Überprüfung seiner Personalien einen noch offenen Strafvollstreckungshaftbefehl hervor. Die Staatsanwaltschaft Trier suchte nach dem 36Jährigen aufgrund einer zurückliegenden Trunkenheitsfahrt. Das Amtsgericht Trier erließ im Dezember 2018 einen Strafbefehl, wonach der Mann einen Betrag von 1199,24 EUR bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen antreten musste. Den Betrag konnte der Mann, insbesondere auch über Ermangelung seines Portemonnaies, nicht aufbringen. Dennoch hatte er Glück: Sein Chef, der seinen Arbeiter am nächsten Tag dringend auf der Baustelle brauchte, ging für seinen Angestellten in Vorkasse und löste ihn auf der Dienststelle aus.
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