BPOL-TR: Bundespolizei kürzt Reisebudget
Lautzenhausen (ots)
Einem 22jährigen französischen Staatsangehörigen ging gestern am Flughafen Hahn bei der Ausreisekontrolle nach Marrakesch die Urlaubsfreude fast vollständig abhanden. Die Beamten des Bundespolizeireviers Hahn stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vorlag. Der junge Mann war im Saarland im vergangenen Jahr wegen Trunkenheit im Verkehr aufgefallen und daraufhin vom Amtsgericht Saarbrücken mit Strafbefehl zur Zahlung von 1200 EUR verurteilt worden. Dieser Zahlung war der in Metz wohnhafte Mann bisher nicht nachgekommen. Mit der Entrichtung des geforderten Betrages blieb dem Reisenden eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen erspart. Seiner Flugreise stand nun, außer den dezimierten Barmitteln, nichts mehr im Wege.
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