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BPOL-TR: Haftstrafen von 291 und 10 Tagen - Bundespolizei Trier vollstreckt zwei Haftbefehle

Lautzenhausen (ots)

Am Freitagabend wurde bei der Ausreisekontrolle nach Sibiu/Rumänien ein 42-jähriger Rumäne von der Bundespolizei verhaftet. Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Forchheim wurde er im November 2018 wegen Unterschlagung verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe incl. Kosten in Höhe von 487,50 Euro konnte er eine 10-tägige Haftstrafe abwenden und in sein Heimatland ausreisen.

Eine weitere Verhaftung erfolgte am Samstagmorgen. Bei der Kontrolle eines 37-jährigen Nigerianers, Flug FR 4101 aus Rom/Italien, wurden gleich vier Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg festgestellt. Wegen Erschleichens von Leistungen, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und Bedrohung wurde der Mann zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 291 Tagen, abwendbar durch die Zahlung von insgesamt 6.300 Euro verurteilt. Weiterhin wurde bei der Durchsuchung ein total gefälschter nigerianischer Führerschein aufgefunden und beschlagnahmt. Den haftbefreienden Betrag konnte er nicht bezahlen; er wurde zur JVA Trier verbracht. Ein Strafverfahren wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen wurde eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0175 - 9028191
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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