All Releases
Follow
Subscribe to Bundespolizeiinspektion Trier

Bundespolizeiinspektion Trier

BPOL-TR: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Untersuchungshaft angeordnet

Koblenz (ots)

Nach verbalen Streitigkeiten im Bereich des Taxistandes am Hauptbahnhof Koblenz wurden am Sonntagmorgen eine junge Frau und ein Mann von der Bundespolizei kontrolliert. Der Mann gab an, die Frau als Tramperin mitgenommen zu haben; nun sei sein Handy nicht mehr auffindbar. Eine Durchsuchung der Frau nach dem Handy verlief negativ.

Bei der Nachschau im Fahrzeug des Mannes wurden im Handschuhfach 85 Ecstasy-Tabletten aufgefunden. Der Mann teilte mit, damit Handel zu treiben und weitere Betäubungsmittel in seiner Wohnung aufzubewahren. Eine Wohnungsdurchsuchung durch die hinzugezogene Kriminalpolizei Koblenz ergab den Fund von 160 Gramm Marihuana, Kleinmaterialien zum Betäubungsmittelhandel, zwei Reizstoffsprühgeräte, einen Elektroschocker sowie über 4.000 Euro in bar.

Nach Vorführung beim Amtsgericht Koblenz ordnete der Richter die Untersuchungshaft an und der 32-Jährige wurde im Anschluss zur JVA Koblenz verbracht. Weitere Ermittlungen hinsichtlich des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz führt die Kriminalpolizei Koblenz.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0176 - 78103841
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Original content of: Bundespolizeiinspektion Trier, transmitted by news aktuell

More press releases: Bundespolizeiinspektion Trier
More press releases: Bundespolizeiinspektion Trier
  • 27.07.2020 – 11:06

    BPOL-TR: Geldstrafe bezahlt - Ausreise gestattet

    Lautzenhausen (ots) - Ein mit Haftbefehl gesuchter 43-jähriger Bulgare wurde am Sonntagabend im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Bulgarien von der Bundespolizei am Flughafen Hahn verhaftet. Er wurde im Oktober 2019 wegen eines Verkehrsdeliktes vom Amtsgericht Wiesbaden zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt. Der Zahlung war er bisher nicht nachgekommen, sondern setzte sich ins Ausland ab und ...