BPOL-TR: Freiheit muss warten - Strafvollstreckungshaftbefehl führt hinter Gittern
Trier (ots)
Am Freitagmorgen überstellten die Luxemburger Behörden einen 39-jährigen irakischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Wasserbillig an eine Streife der Bundespolizei. Da in Deutschland gegen den Mann ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Diebstahls vorlag und er den haftbefreienden Betrag von 600 EUR nicht entrichten konnte, wurde er in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert, die, sofern er den Betrag auch weiterhin nicht aufbringen kann, für die nächsten 60 Tage sein Quartier sein wird.
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