BPOL-TR: Haftbefehl und Sicherungshaft
Trier (ots)
Ein alkoholisierter, ausweisloser 29-Jähriger wurde in der Nacht von Sonntag auf Montag von der Bundespolizei im Stadtgebiet Trier festgenommen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier sowie ein anhängiges Ermittlungsverfahren. Er wurde wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 100 Tagen; abwendbar durch die Zahlung von 1.000 Euro, verurteilt. Der haftbefreiende Betrag konnte nicht bezahlt werden; er wurde zur JVA Trier verbracht.
Am Montagmorgen erfolgte die Übernahme eines 40-jährigen Mazedoniers aus Luxemburg. Der seit drei Monaten untergetauchte Mann ist von der Ausländerbehörde Gießen zur Festnahme ausgeschrieben. Nach richterlicher Vorführung und Beschlussfassung wurde er zwecks Abschiebung in sein Heimatland zur GfA Ingelheim verbracht.
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