BPOL-TR: Verdacht der Steuerhinterziehung
Trier / BAB 1 (ots)
Zum wiederholten Male stellte die Bundespolizei Trier einen Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz fest.
Im Rahmen der Grenzfahndung wurde am Freitagmorgen auf der BAB 1, Rastplatz Hochwald, eine 63-jährige Bulgarin als Fahrerin eines Nissan kontrolliert. Ermittlungen ergaben, dass das Fahrzeug in Bulgarien zugelassen ist, obwohl die Frau seit mehreren Jahren ihren Wohnsitz in Deutschland hat und das Fahrzeug ausschließlich in Deutschland nutzt. Gegen die Halterin wird nun aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz ermittelt.
Anmerkung: Ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung darf nur bei vorübergehender Nutzung (bis zu einem Jahr) in Deutschland betrieben werden. Wird der regelmäßige Standort im Inland begründet, muss das Fahrzeug unverzüglich umgemeldet werden.
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