BPOL-TR: Abkürzung über Bahnanlagen - Leichtsinn kann tödlich sein ...
Trier (ots)
Im Norden des Hauptbahnhofs Trier führt ein sogenannter Dienstüberweg für Bahnbetriebsmitarbeiter quer über alle Gleise. Nun musste die Bundespolizei vermehrt feststellen, dass dieser Überweg auch von nicht dazu berechtigten Personen als Abkürzung genutzt wird und es dabei zu "beinahe Unfällen" kommt. Personen laufen sowohl von der Güterstraße aus kommend in Richtung Innenstadt, als auch umgekehrt.
Leichtsinnig und riskant - und schlicht lebensgefährlich sind Querungen der Bahngleise dieser Art! Die Gefahren, die beim Betreten / Überqueren von Gleisanlagen bestehen, werden oft unterschätzt. So kann etwa ein Güterzug den Hauptbahnhof Trier mit 60 km/h durchfahren. Bei voller Ladung kann ein solcher Zug einen Bremsweg von mehreren 100 Metern haben. Vor einem Aufprall mit einem Fußgänger könnte ein Triebfahrzeugführer nicht mehr viel machen. Nicht von ungefähr ist der Zugang zu den Gleisbereichen verboten.
Verfehlungen führen im günstigsten Fall zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 Euro - schlimmstenfalls endet der Tag im Krankenhaus oder in der Leichenhalle.
Gegebenenfalls langwierige psychologische Folgen für alle Beteiligten, ob Bahnbedienstete oder Reisende, sind nicht zu unterschätzen.
Auch die Schnellbremsung eines Zuges ist nicht ungefährlich, weil Reisende stürzen könnten. Verursacher müssen mit einer Strafanzeige, z. B. wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr (§ 315a StGB), rechnen.
Die Bundespolizei Trier wird den Bereich zukünftig stärker in die Überwachung mit einbeziehen und Verstöße konsequent ahnden.
Hinweis der Bundespolizei:
Sicher auf Bahnanlagen - eigene Vorsicht - bester Unfallschutz
- Betreten Sie niemals die Gleisanlagen, ganz gleich ob im Bahnhof oder auf freier Strecke. Das ist gefährlich und verboten. - Überqueren Sie Gleise nur an den offiziell ausgewiesenen Stellen (Bahnübergänge und -wege). - Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. - Züge können einem Hindernis nicht ausweichen und haben einen sehr langen Bremsweg. - Züge fahren auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes und können ein Gleis in beide Richtungen befahren.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
-Pressesprecher-
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