BPOL-TR: Drogenbesitz führt zu 30 Tagen Haft
Trier (ots)
Aufgrund eines aktuellen Haftbefehls nahm eine Streife der Bundespolizei Trier am Mittwochnachmittag einen wohnsitzlosen 48-jährigen Türken im Stadtgebiet fest.
Der im Saarland geborene Mann war von der Staatsanwaltschaft Bochum wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Festnahme ausgeschrieben.
Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 300 Euro konnte er nicht bezahlen, so dass er zur Verbüßung einer Haftstrafe von 30 Tagen zur JVA Trier verbracht wurde.
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