BPOL-TR: Urkundenfälschung - 93 Tage Haft
Trier (ots)
Bei einer Personenkontrolle im Stadtgebiet nahm die Bundespolizei am Freitagmittag einen 22-jährigen Ukrainer fest.
Der wohnsitzlose Mann wurde im Juni 2022 vom Amtsgericht Fürth wegen eines Verstoßes nach dem Aufenthaltsgesetz und Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe von 93 Tagen, abwendbar durch die Zahlung von 2.790 Euro, verurteilt. Neben dem unerlaubten Aufenthalt legte er in mindestens drei Fällen, zur Täuschung seiner Staatsangehörigkeit, eine gefälschte rumänische ID-Karte vor.
Da er den haftbefreienden Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er in die JVA Trier eingeliefert.
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