BPOL-TR: Führungsaufsicht - Trotz Verbot Alkohol konsumiert
Trier (ots)
Am Montagnachmittag stellte die Bundespolizei bei der Kontrolle eines alkoholisierten 36-jährigen Deutschen im Stadtgebiet eine bestehende Führungsaufsicht des Landgerichts Trier fest.
Diese basiert auf einer Verurteilung aus 2014 wegen mehrerer Gewaltdelikte, u. a. räuberische Erpressung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Laut Beschluss ist ihm verboten, Alkohol oder Drogen zu konsumieren. Ein Atemalkoholtest ergab 1,98 Promille.
Der bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getretene Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen - Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht - auf freiem Fuß belassen.
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