BPOL-TR: Drogenhändler muss in Haft
Trier (ots)
Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen nahm die Bundespolizei am Montagmorgen einen 42-jährigen Algerier im Stadtgebiet fest.
Gegen den ausweislosen Mann lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover wegen eines Drogendeliktes vor. Er ist angeklagt, im Dezember 2021 in Hannover Marihuana und Haschisch gewinnbringend verkauft zu haben. Zudem bewahrte er an seiner Wohnanschrift weiteres Marihuana und Haschisch sowie eine mittlere vierstellige Bargeldsumme auf. Zusätzlich lag ein Vollstreckungshaftbefehl, ebenfalls wegen eines Drogendeliktes, mit einer Haftstrafe von 59 Tagen, vor.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass er im Laufe des Vormittags unerlaubt aus Luxemburg einreiste. Bei einer Durchsuchung wurde eine totalgefälschte italienische ID-Karte aufgefunden.
Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und Verschaffen falscher amtlicher Ausweise wurden eingeleitet. Nach richterlicher Vorführung und Beschlussfassung - Vollzug der U-Haft - wurde er in die JVA Trier eingeliefert.
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