BPOL-TR: Verhaltenshinweise anl. der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen
Trier (ots)
Zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung der irregulären Migration wurden ab 16. September 2024 an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen eingeführt.
Dies betrifft im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Trier die Grenzen zu den Nachbarländern Luxemburg und Belgien. Zu Luxemburg findet eine stationäre Kontrolle auf der BAB 64, Dicke Buche statt; zu Belgien auf der BAB 60, Grenzübergang Steinebrück. Zusätzlich wird im 30-Km-Grenzbereich mobil gefahndet, bzw. an anderen Grenzübergängen temporär stationär kontrolliert.
Jeder Verkehrsteilnehmende kann dabei mithelfen, mögliche Auswirkungen auf den Grenzverkehr, hier insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, so gering wie möglich zu halten:
- Achten Sie auf richtiges Verhalten im Reißverschlussverkehr - Lassen Sie keine großen Lücken beim Anfahren - Achten Sie frühzeitig auf Zeichen und Weisungen der Einsatzkräfte - Halten Sie ein Personaldokument (Bundespersonalausweis, Reisepass) bereit
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
- Pressesprecher -
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0176 - 78103841
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
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