Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
BPOL-KL: Alter schützt nicht vor Strafverfolgung
Mainz (ots)
Am 4. Februar 2021 gegen 09.35 Uhr wurde ein 71-jähriger Mann im Hauptbahnhof Mainz kontrolliert. Gegen den Amtsbekannten Mann lag ein aktuelles Hausverbot der DB AG vor. Der Mann hatte allerdings auf Nachfrage keine Reiseabsichten zu diesem Zeitpunkt. Die Beamten der Bundespolizei glichen seine Personaldaten mit dem Fahndungssystem ab und stellten dabei fest, dass er mit gleich vier Haftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft Mannheim gesucht wurde. Er hatte die Möglichkeit seine Strafe (die Strafbefehle lauteten auf insgesamt 155 Tagessätze zu 10 Euro plus Gebühren) in der Höhe von 1774,50 Euro zu bezahlen, um die Haft abzuwenden.
Gegen den Mann sind, durch die Staatsanwaltschaft Mannheim, vier Strafbefehle wegen Diebstahls (in zwei Fällen) und des Erschleichens von Leistungen (in 13 Fällen) ergangen.
Der Verhaftete bat die Beamten der Bundespolizei auf der Wache zwei Bekannte anzurufen, mit der Bitte den geforderten Betrag zu bezahlen. Beide, teilweise deutlich, waren nicht bereit den geforderten Betrag zu bezahlen.
Der 71-jährige wird nun die nächsten 155 Tage in der JVA Rohrbach, zu der er durch die Bundespolizei überstellt worden ist, verbringen.
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