Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
BPOL-KL: Erheblicher Widerstand am Mainzer Hauptbahnhof
Mainz (ots)
Am Samstag, den 13. November 2021 wurden Beamte des Bundespolizeireviers Mainz auf eine männliche Person im HBF Mainz aufmerksam, die beim Erblicken der Streife, diesen unmittelbar wieder verlassen wollte. Während des Kontrollgesprächs konnten die Beamten stark gerötete und geweitete Pupillen feststellen, weshalb sich der Verdacht erhärtete, dass die Person unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Der Aufforderung sich auszuweisen kam die Person nicht nach und zeigte ein unkooperatives Verhalten gegenüber den Beamten. Da der Polizeipflichtige sich nicht ausweisen wollte, sollte eine Durchsuchung nach Ausweispapieren erfolgen, doch der 21-jährige begann sich gegen die Durchsuchung zu wehren und wollte sich der Kontrolle entziehen. Dies konnte nur durch ein Festhalten am Arm unterbunden werden. Trotz der mehrmaligen Aufforderung sich friedlich zu verhalten, leistete der junge Mann zunehmend Widerstand, zückte sein Handy und filmte die Beamten. Die Beamten versuchten mehrmals den jungen Mann zu beruhigen und forderten ihn auf das Filmen einzustellen. Immer wieder befreite sich der Beschuldigte aus den Griffen der Beamten und wehrte sich gegen die Maßnahmen. Zur Durchsetzung der Durchsuchung sollte die Person an der Wand des Bahnhofsgebäudes fixiert und mit Handschellen gefesselt werden. Dabei sperrte dieser sich und stemmte sich mit beiden Beinen gegen die Fassade des Bahnhofsgebäudes um die Beamten zurück zu drängen. Aufgrund des zunehmend aggressiven Verhaltens der Person mussten die Beamten diesen zu Boden bringen, um ihn zu fesseln. Dabei versuchte dieser sich in Besitz eines Schlagstocks bzw. der Dienstwaffe zu bringen. Nur durch ein entschlossenes Vorgehen der Beamten konnte dies unterbunden werden. Im Anschluss wurde die Person zur Dienstelle der Bundespolizei verbracht. Hier wurde aufgrund der Anordnung der Bereitschaftsstaatsanwältin eine Blutentnahme durch einen Arzt durchgeführt. Weiterhin ergab eine freiwillige Atemalkoholkontrolle einen Wert von 1,04 Promille. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte die Person die Dienststelle wieder verlassen.
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