Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
BPOL-KL: Ein Täter und acht Geschädigte
Mainz (ots)
Am 6. Juli 2022 wurde ein Mitarbeiter der DB AG auf eine männliche Person aufmerksam, die im Gleisoberbau am HBF Mainz mehrere Stücke Papier anzündete. Der Aufforderung dies zu unterlassen kam die Person jedoch nicht nach und stoß den Bahnmitarbeiter gegen die Brust. Aufgrund des gezeigten Verhaltens wurde der 25-jährige von den Mitarbeitern der DB Sicherheit fixiert und die Bundespolizei wurde zur Identitätsfeststellung hinzugezogen. Die Identitätsfeststellung verweigerte der junge Mann jedoch, weshalb ihm die Mitnahme zur Dienststelle ausgesprochen wurde. Auf dem Weg zur am Bahnhof gelegenen Dienststelle wurde der Polizeipflichtige am Arm geführt, wodurch ein Versuch sich von einer Treppe zu stürzen verhindert werden konnte. Bereits während des ersten Kontrollgesprächs fielen den Beamten mehrere Auffälligkeiten auf, die darauf schließen ließen, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Aufgrund des nun gezeigten Verhaltens entschlossen sich die Beamten den Mann zu fesseln, um so eine Eigen- sowie Fremdgefährdung ausschließen zu können. Während der Fesselung trat der Beschuldigte mehrmals in Richtung der Beamten und verletzte diese dadurch leicht. Selbst in den Gewahrsamsräumen ließ sich die Person nur bedingt bändigen und versuchte fortlaufend sich selbst durch Stoßen mit dem Kopf gegen die Wand, Tritte gegen die Tür oder durch plötzliches "fallenlassen" selbst zu verletzten. Des Weiteren beleidigte die Person die Beamten mehrmals. Aufgrund der richterlichen Anordnung wurde der Beschuldigte durch die eingesetzten Kräfte zur Uniklinik Mainz verbracht. Hier wurde ihm eine Blutprobe entnommen, um festzustellen, ob er unter Drogeneinfluss stand. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sowie der Blutentnahme wurde der junge Mann auf Anordnung des Ordnungsamtes Mainz mittels Krankenwagen in die Psychiatrie eingeliefert und durch die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern mehrere Strafverfahren wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung eingeleitet.
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