Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Zivilfahnder der Bundespolizei nehmen mutmaßlichen Taschendieb vorläufig fest-
Hamburg (ots)
Am 05.01.2022 gegen 13.45 Uhr erkannten Zivilfahnder der Bundespolizei einen mutmaßlichen Taschendieb (m.53) am Hamburger Hauptbahnhof wieder und nahmen diesen vorläufig fest.
Der Beschuldigte ist aufgrund von vorhandenem Videomaterial dringend tatverdächtig, am 27.12.2021 gegen 23.40 Uhr aus einem am Bahnsteig im S-Bahnhaltepunkt Hammerbrook abgestellten Rucksack ein Smartphone sowie eine Geldbörse mit diversen Geld-und Versicherungskarten entwendet zu haben.
Den Rucksack hatte eine Frau (w.35), die mit ihrem Ehemann und ihren drei Kindern eine S-Bahn der Linie S 3 bestiegen hatte, auf einer Wartebank vergessen. Die Familie bemerkte das Fehlen des Rucksacks erst nach Abfahrt der S-Bahn. Nach Rückkehr zum S-Bahnhaltepunkt Hammerbrook befand sich der Rucksack zwar noch auf der Bank, wurde aber zwischenzeitlich geöffnet und es wurden ein Smartphone sowie eine mitgeführte Geldbörse entwendet.
Am 28.12.2021 erstattete die Geschädigte eine Strafanzeige wegen Diebstahls gegen "Unbekannt" bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof. Umgehend werteten Bundespolizisten das gespeicherte Videomaterial entsprechender Überwachungskameras aus. Der Tatverdächtige konnte auf dem Material entdeckt werden.
Aufgrund der guten Videoaufnahmen konnten Zivilfahnder der "Einsatzeinheit Einzeldienst" (EEE) den Beschuldigten am 05.01.2022 im Rahmen einer Fahndung gegen Taschendiebe am Hauptbahnhof wiedererkennen und vorläufig festnehmen.
Der polnische Staatsangehörige wurde zunächst erkennungsdienstlich behandelt. Ein entsprechendes Strafverfahren "Verdacht des Diebstahls" wurde eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen musste der Beschuldigte wieder entlassen werden.
Aus aktuellem Anlass rät die Hamburger Bundespolizei:
"Taschen- und Gepäckdiebe nutzen jede Gelegenheit um an Diebesgut zu gelangen. Erstatten Sie auf jeden Fall nach einem Eigentumsdelikt UMGEHEND eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei. Nur so kann Ihnen die Bundespolizei auch im Nachgang weiterhelfen und wie in diesem Fall, nach entsprechender Videoauswertung von Überwachungskameras erfolgreiche Fahndungsmaßnahmen durchführen."
Hinweis: Videomaterial kann im laufenden Strafverfahren nicht an Medien übermittelt werden.
RC
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