Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOL-PW: Bundespolizei stellt Feuerwerkskörper sicher und warnt vor Gefahren
Linken (ots)
Am Freitagabend (20. Dezember 2019) kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Pasewalk auf der B 104 einen zuvor aus Polen kommenden und in Richtung Pasewalk fahrenden PKW. Im Kofferraum des Fahrzeuges befanden sich zu diesem Zeitpunkt verschiedene pyrotechnische Erzeugnisse, darunter Knallkörper ohne die erforderlichen Prüfzeichen sowie weitere Knallkörper und Feuerwerksbatterien der Kategorie F3. Die Frage der Beamten, ob pyrotechnische Erzeugnisse mitgeführt werden, hatte der deutsche Staatsangehörige zuvor verneint.
Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dürfen in Deutschland nur Personen kaufen, besitzen und verwenden, die eine behördliche Erlaubnis dafür haben. Diese behördliche Erlaubnis konnte der 41-Jährige jedoch nicht vorlegen. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Gegen den Mann aus der Uckermark (Brandenburg) wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper äußerst gefährlich sind und deren Gebrauch mit extremen Risiken verbunden ist. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können - selbst bei korrekter Anwendung - zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat aufgrund der davon ausgehenden Gefahr, die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, verstoßen gegen das Sprengstoffgesetz.
Beachten Sie daher: Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern und achten Sie immer darauf, dass Feuerwerkskörper mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen mit vierstelliger Zahl gekennzeichnet sind. Achten Sie auf angebrachte Kennzeichnungen mit der Kategorie F1 bzw. F2. Verzichten Sie auf Feuerwerkskörper, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist. Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise. Fehlen solche Anleitungen und Hinweise, Finger weg - für Ihre und die Sicherheit aller!
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2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
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