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BDK: Chaotische Kommunikation der Landesregierung zur Impfstrategie in NRW

Düsseldorf (ots)

Mit einer grottenschlechten Kommunikation und politischem Hick-Hack verschlechtert die NRW-Landesregierung den Rückhalt der Landesbeschäftigten für die Anti-Corona-Maßnahmen, lautet die Kritik des BDK NRW an der gerade entstandenen Diskussion über die Impfreihenfolge.

Oliver Huth, stellvertretender Landesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kommentiert die jetzt getroffenen Änderungen in NRW:

"Eine Impfreihenfolge muss besonders gefährdete Gruppen und die Eindämmung der Virusverbreitung im Blick haben. Wie sie das nun organisieren will, hat die Landesregierung nicht darlegen können. Insgesamt ein Chaos"

Bis heute gibt es keine erkennbare landeseinheitliche Impfstrategie für die Polizei. Innerhalb der Polizei gibt es besonders gefährdete Aufgabenbereiche, die so schnell wie möglich durch Impfungen geschützt werden müssen. Offenbar fängt das Innenministerium aber gerade erst an eine Strategie zu erarbeiten.

Oliver Huth ergänzt: "Nun rächt sich die unausgewogene Zusammensetzung des Expertenrats Corona der NRW-Landesregierung. Ausgerechnet die Bereiche Polizei und Erziehung sucht man in dem zwölfköpfigen Gremium vergebens."

Bereits seit über einem Jahr fordert unser Bundesvorsitzender Sebastian Fiedler wiederholt die Neuauflage einer Schutzkommission auf Bundesebene, die auch diese Fachbereiche einbezieht.

"Diese Blaupause wäre leicht auf Nordrhein-Westfalen zu überragen. Von der NRW-Kommission haben wir in vier Stellungnahmen bisher nur allgemeine Strategieaussagen gelesen. Bei solchen operativen Fragen, wie der Umsetzung einer Impfstrategie auf Landesebene, leistet sie keine erkennbare Unterstützung.", so sein Kommentar zu dem angerichteten Chaos.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter kritisiert zudem, dass sich Polizeibeschäftigten nach einer Corona Infektion mit ihrem Dienstherrn darüber streiten müssen, ob dieser einen Dienstunfall anerkennt.

Bereits seit vielen Jahren setzt sich der BDK für eine Ergänzung des Dienstunfalls um die Diensterkrankung ein. Dabei müsste dann eben nicht nachgewiesen werden, in welcher Minute im Dienst es zu einer Erkrankung gekommen ist. Das gilt für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus genauso wie für den durch den Dienst erlittenen Burn-Out.

Der BDK unterstützt die Kolleginnen und Kollegen aktuell bei eventuellen Klageverfahren und gewährt ihnen Rechtsschutz.

Rückfragen bitte an:

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Landesverband Nordrhein-Westfalen
E-Mail: presse@bdk.de
https://www.bdk.de/

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